MieterEcho 319/Dezember 2006: Erhöhung der Grundsteuer

MieterEcho

MieterEcho 319/Dezember 2006

Quadrat MIETRECHT AKTUELL

Erhöhung der Grundsteuer

"Angesichts der angespannten Haushaltslage sind weitere Belastungen der Berlinerinnen und Berliner unumgänglich, um die finanziellen Konsequenzen von Prioritätensetzungen in den Bereichen Hochschule, Bildung und Kultur tragen zu können." Dieser im Koalitionsvertrag niedergelegten Feststellung folgen die Taten unverzüglich: "Zum teilweisen Ausgleich der finanziellen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird ab dem Jahre 2007 der Grundsteuerhebesatz von bisher 660 auf 810 v.H. des Steuermessbetrages und der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 v.H. angehoben."

Tatsächlich ist Deutschland ein Niedrigsteuerland. Im Jahr 2003 hatte die BRD im internationalen Vergleich mit 20,8% eine der niedrigsten und in der EU sogar die niedrigste gesamtwirtschaftliche Steuerquote. Die Steuerquote stellt das Verhältnis von erhobenen Steuern zum Bruttoinlandsprodukt dar. Wer nun meint, dass die Bürger/innen in diesem Land beneidenswert billig leben, täuscht sich. Die Profiteure sind die Unternehmen und die Großverdiener. Die Normalverdiener werden seit Jahren immer stärker zur Kasse gebeten.

Jetzt scheint der rot-rote Senat begriffen zu haben, dass dieses Verfahren für die politisch Verantwortlichen unschädlich ist. Die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer geht zulasten der Berliner/innen und ganz besonders zulasten der Mieter/innen dieser Stadt.

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die den Gemeinden zufließt. Für ihre Ermittlung sind drei Größen von Bedeutung:

GRUNDSTEUERERHÖHUNG BEISPIELRECHNUNG

Der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert, der auf den Anteil einer 100 qm großen Mietwohnung in einer größeren Wohnanlage fällt, sei 10.000 Euro. Der Grundsteuermessbetrag beträgt in diesem Fall 3,5 Promille von 10.000 Euro = 35 Euro.

Der Hebesatz der Gemeinde Berlin von 660% erhöht diesen Grundsteuermessbetrag (bis zum 31.12.2006) um das 6,6-fache. Die Jahresgrundsteuer betrug also bisher 35 Euro x 660% = 231 Euro und die monatliche Vorauszahlung für diese Betriebskostenart demzufolge 19,25 Euro.

Ab dem 01.01.2007 wird für die Beispielwohnung, vorausgesetzt alle weiteren Bestimmungsgrößen bleiben unverändert, 283,50 Euro Grundsteuer fällig werden. Dies bedeutet eine Mehrausgabe von 52,50 Euro im Jahr oder 4,38 Euro im Monat. Dadurch verteuert sich der Quadratmeter Wohnfläche um 4 Cent monatlich.

Zurück zum Inhalt MieterEcho Nr. 319