MieterEcho 318/Oktober 2006: Die Flut der BGH-Urteile

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MieterEcho 318/Oktober 2006

Quadrat MIETRECHT AKTUELL

Die Flut der BGH-Urteile

Auswirkungen der Zivilprozessrechtsreform

 

Bis zum Jahr 2002 war das Mietrecht nicht gerade die Domäne des Bundesgerichtshofs (BGH). Durchschnittlich wurden im Jahr nur 1,5 Fälle entschieden. Das lag an der bis zum 31.12.2001 geltenden Zivilprozessordnung (ZPO).

Der § 541 der alten Fassung der ZPO schrieb vor: "Will das Landgericht als Berufungsgericht bei der Entscheidung einer Rechtsfrage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betrifft, von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts abweichen, so hat es vorab eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Rechtsfrage (Rechtsentscheid) herbeizuführen; das Gleiche gilt, wenn eine solche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist und sie durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist."

Der Weg zum BGH über die Rechtsentscheide war sehr langwierig, denn nur, wenn "das Oberlandesgericht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichtes abweichen" wollte, hatte es "die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen."

In der seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Fassung wurde diese Regelung nicht übernommen. Seither gilt § 543:

"(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie
1. das Berufungsgericht in dem Urteil oder
2. das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat.

(2) Die Revision ist zuzulassen, wenn
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Das Revisionsgericht ist an die Zulassung durch das Berufungsgericht gebunden."

In der Praxis bedeutet das, dass die Landgerichte mit der einfachen Feststellung: "Die Revision wird zugelassen", die Fälle zum Bundesgerichtshof bringen können. Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht. Über 100 BGH-Entscheidungen werden seither in jedem Jahr in Mietsachen gefällt.

Auf der Website der Berliner MieterGemeinschaft sind eine Auswahl der von der Redaktion als am wichtigsten angesehenen Urteile veröffentlicht.

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