MieterEcho 316/Juni 2006: Förderstopp im sozialen Wohnungsbau

MieterEcho

MieterEcho 316/Juni 2006

 BERLIN

Förderstopp im sozialen Wohnungsbau

Wegfall der Anschlussförderung vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt

 

In einem Musterprozess wurde am 11.05.2006 die Rechtmäßigkeit der Abschaffung der Anschlussförderung durch das Land Berlin mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden.

Den Ausstieg aus der Anschlussförderung hatte der Senat am 04.02.2003 beschlossen. Betroffen sind ca. 28.000 Mietwohnungen aus dem 1. Förderweg der Wohnungsbauprogramme 1987 bis 1997, teilweise auch 1985 und 1986.

Für alle öffentlich geförderten Wohnungen des 1. Förderwegs gilt das Kostenmietrecht nach Wohnungsbindungsgesetz und Neubaumietenverordnung. Das Kostenmietrecht schreibt vor, dass die Miete nur die laufenden Aufwendungen decken soll. Zu den laufenden Aufwendungen gehören neben den Bewirtschaftungskosten allerdings auch die Kosten für Kapitaldienst (Darlehen) sowie Positionen, die für die Vermieter keine tatsächlichen Ausgaben darstellen wie Eigenkapitalverzinsung, Abschreibung und Mietausfallwagnis. Obwohl Kostenmieten in enormer Höhe bewilligt wurden und die Förderungen dementsprechend großzügig ausfielen: Der Förderzeitraum von 15 Jahren reichte nicht aus, um die Kredite zurückzuzahlen, sodass das Land Berlin die Eigentümer um weitere 15 Jahre mit einer Anschlussförderung subventionierte. Durch diese Anschlussförderung sollte nach Ablauf der fünfzehnjährigen Grundförderung die Kostenmiete weiterhin auf die Bewilligungsmiete (d.h. die von den Mieter/innen zu zahlende Sozialmiete) heruntersubventioniert werden. Diese weiterführende Förderung wird nun nicht mehr erfolgen.

Folgen für die Mieter/innen:

Trotz des Wegfalls der Anschlussförderung wären die betroffenen Wohnungen rechtlich gesehen weiterhin belegungsgebunden. Das Land Berlin verzichtet aber bei den betroffenen Wohnhäusern vorläufig bis zum 31.12.2006 auf die Wahrnehmung der Belegungsbindungen - um Insolvenzen bei den Vermietern zu vermeiden. Diese Freistellung beginnt bereits fünf Jahre vor dem Ablauf der Grundförderung. Diese freigestellten Wohnungen dürfen also ohne belegungsbindungsrechtliche Einschränkungen (WBS) vermietet werden.

Außerdem dürfen mit dem Verzicht auf Gewährung der Anschlussförderung die Vermieter die Miete bis auf die Höhe der vollen Kostenmiete anheben. Die Kostenmiete liegt jedoch regelmäßig über den verlangten Mieten bei nicht preisgebundenen Wohnungen. Bisher haben Vermieter nur in wenigen Fällen die Kostenmiete tatsächlich verlangt (von einem Fall berichtete das MieterEcho in Nr. 312).

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat zur Abfederung von Mietsteigerungen Härtefallregelungen beschlossen. Abhängig vom Haushaltseinkommen kann ein Mietausgleich gewährt werden. Wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen unter der Bundeseinkommensgrenze für Sozialwohnungen liegt, werden anfänglich 90% der Mietsteigerungen übernommen. Für die berücksichtigungsfähige Miete wurden Höchstbeträge auf der Basis der ortsüblichen Vergleichsmieten im Berliner Mietspiegel festgesetzt. Der Mietausgleich wird grundsätzlich bis zu fünf Jahre gezahlt und reduziert sich dabei jährlich um 20%. In besonderen Härtefällen wird auch bis zu acht Jahren ein Mietausgleich gezahlt.

Für unvermeidbare Umzüge kann eine Umzugskostenhilfe gewährt werden, die je nach Haushaltsgröße 500 bis 3500 Euro betragen kann.

Vor dem Ende der Grundförderung sollen alle betroffenen Mieter/innen durch die Investitionsbank Berlin (IBB) informiert werden. Die IBB ist auch für Mietausgleich und Umzugskostenhilfe zuständig. Die betreffende Infohotline der IBB ist unter Tel. 030 - 2125 2660 zu erreichen.

Betroffene Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft können sich in einer unserer Beratungsstellen beraten lassen. Darüber hinaus sollten Sie nicht nur die Angebote der Senatsverwaltung/IBB in Anspruch nehmen, sondern auch mit Ihrem Vermieter verhandeln. Schließlich befürchten viele Vermieter Leerstand und haben ein Interesse daran, die bestehenden Mieter/innen zu halten.

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