MieterEcho 315/April 2006: Urteil: Vorwegabzug von Gewerbeflächen und Zusendung von Abrechnungsbelegen bei einer Betriebskostenabrechnung

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MieterEcho 315/April 2006

 RECHT UND RECHTSPRECHUNG

Vorwegabzug von Gewerbeflächen und Zusendung von Abrechnungsbelegen bei einer Betriebskostenabrechnung

Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten ab, ist – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – ein Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn diese Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen.
Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05 –

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