MieterEcho 315/April 2006: Infotelefon und Sonderausgabe zu HARTZ IV

MieterEcho

MieterEcho 315/April 2006

 HARTZ IV

Infotelefon und Sonderausgabe zu HARTZ IV

Berliner Infotelefon "Umzugsaufforderungen nach Hartz IV"

Bei ALG II übernehmen die Jobcenter grundsätzlich nur Wohnkosten, soweit sie "angemessen" sind.

Nach dem Regelwerk der AV-Wohnen werden die Wohnkosten für die Dauer eines Jahres ab Beginn des ALG-II-Bezugs in der tatsächlichen Höhe übernommen.

Anschließend fordern die Jobcenter dazu auf, die Wohnkosten innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu senken. Wenn dies nicht erfolgt, müssen die ALG-II-Beziehenden die Wohnung wechseln oder die übersteigenden Ausgaben aus nicht anrechenbaren Einkünften selbst tragen.

Deshalb haben das Berliner Arbeitslosenzentrum und die Berliner MieterGemeinschaft ein Infotelefon eingerichtet.

Für Ratsuchende ist damit eine erste unabhängige Anlauf- und Auskunftsstelle für Wohnkosten geschaffen worden. Berliner Infotelefon zu Umzugsaufforderungen nach Hartz IV:

Tel.: 030 - 80 90 82 42

Das Telefon ist montags und mittwochs von 17 bis 19 Uhr besetzt.


Sonderausgabe des MieterEchos zum Thema ALG II

"Hartz IV und die Kosten der Wohnung - Umziehen oder bleiben?"

Zum zweiten Mal ist eine zwölfseitige Sonderausgabe des MieterEchos zum Thema ALG II und Wohnkosten erschienen.

Die Sonderausgabe ist in der Geschäftsstelle der Berliner MieterGemeinschaft erhältlich oder im Internet als PDF herunterladbar.


Titel Sonderausgabe

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