MieterEcho 314/Februar 2006: Ein Schlag ins Wasser

MieterEcho

MieterEcho 314/Februar 2006

 PRIVATISIERUNG

Ein Schlag ins Wasser

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe muss rückgängig gemacht werden

Hermann Werle

Neuer Schwung kommt in die Diskussion um die Rückübertragung der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Was vielen Bürger/innen schon lange Gewissheit ist, verbreitet sich zunehmend auch in den Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses: Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe war ein Schlag ins Wasser. Selbst Volkmar Strauch (SPD), Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, gesteht inzwischen öffentlich ein, dass diese Öffentlich Private Partnerschaft ein Misserfolg ist. Die SPD will die Konditionen zur Rückübertragung nun vom Senat prüfen lassen.

Nach den Pleiten der Berlinwasser-Holding-Tochtergesellschaften Avida (Multi-Utility), Berlikomm (Telekommunikation) und der Müllverwertungsgesellschaft SVZ "Schwarze Pumpe", hat sich der Berliner Wasserversorger kürzlich auch vom Großteil seines internationalen Geschäfts getrennt. Für rund 50 Millionen Euro ging Berlinwasser International im Dezember zu 80% an einen japanischen Konzern.

Doch nicht nur das internationale Geschäft bereitete den privaten Gesellschaftern der Wasser-Holding Sorgen, auch das Geschäft in Berlin läuft nicht ganz so reibungslos, wie sich das RWE und Veolia wünschen. Zwar ist der Profit durch die vertragliche Gewinnzusicherung des Berliner Senats für die Konzerne gesichert, aber die Kritik an deren Geschäftspolitik nimmt stetig zu, sowohl von Verbrauchern als auch aus der Politik und Wirtschaft. Als Sprachrohr der Berlin-Brandenburgischen Privatwirtschaft klagen die Unternehmensverbände, dass "die drastische Erhöhung" der Wasserpreise in den vergangenen Jahren die Standortbedingungen in Berlin deutlich verschlechtert hätten und fordern deshalb "die zügige Einführung eines fairen Tarifsystems und die konsequente Senkung der Wasserpreise." Dass Letzteres aufgrund des preistreibenden Charakters der Privatisierung schwerlich zu realisieren ist, kommt den Herren und Damen der Wirtschaft nicht in den Sinn. Ihr Vorschlag zielt denn auch auf ein "faires Tarifsystem", welches eine Grundgebühr vorsieht, die vor allem die Kleinverbraucher zusätzlich belasten würde, während die Unternehmungen ihre Kosten senken könnten.

Tabelle Wasserpreise
Die Sinnlosigkeit eines Gesetzes

Scharf kritisiert der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) die Tarifpolitik der Wasserbetriebe. Ohne die Preiserhöhung für 2006 berücksichtigt zu haben, heißt es in einer Presseinformation des Verbands vom April 2005: "Während ein durchschnittlicher Zweipersonen-Haushalt in München für Wasser und Abwasser in 2005 289 Euro zahlt, muss der Berliner fast 500 Euro aufbringen. Und das bei durchschnittlich geringerem Einkommen! Die Berliner Wasserpreise sind im Vergleich mit acht anderen Großstädten damit am höchsten. Berlin hat sogar Wiesbaden, das bisher als teuerste Stadt Deutschlands galt, abgehängt." Es bestünden "erhebliche Zweifel" an der Kalkulation der Berliner Wassertarife, so der BBU, der sich deshalb seit August 2004 um Einsicht in die Tarifkalkulation bemüht. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sieht das Ansinnen des BBU durchaus vor, nicht jedoch der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS). Eine entsprechende Anfrage konterte Wolf im vergangenen November im Abgeordnetenhaus mit den Worten: "Was das Informationsfreiheitsgesetz angeht, ist es so, dass es grundsätzlich das Akteneinsichtsrecht gibt. Das Informationsfreiheitsgesetz nimmt jedoch in § 7 auch eine Einschränkung vor, wenn es nämlich um die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen geht. Auf diesen Passus berufen sich die Berliner Wasserbetriebe. Der Senat sieht keine Veranlassung es zu beanstanden, wenn eine Anstalt öffentlichen Rechts sich auf geltendes Recht beruft." Besser lässt sich die Sinnlosigkeit eines Gesetzes kaum auf den Punkt bringen. Gleichzeitig offenbart sich die strukturell angelegte undemokratische Verfahrensweise, welche die geheimen Vertragswerke bei Privatisierungsgeschäften und Öffentlich Privater Partnerschaft (ÖPP) mit sich bringen.

Prüfung bis April

Ähnlich unklar wie die Tarifkalkulation, sind die Bedingungen, unter denen die Teilprivatisierung rückgängig gemacht werden könnte. Nach Meinung Gerlinde Schermers, Sprecherin des Donnerstagskreises der SPD, würde der Rückkauf der Wasserbetriebe rund zwei Milliarden Euro kosten, was das Land Berlin aber immer noch günstiger käme, als die vertraglich festgelegte Rendite über die Vertragslaufzeit an die Investoren zu zahlen. Um diese Option zu verfolgen, hat der Landesparteitag der SPD Ende November den Senat aufgefordert, den Rückkauf zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Die Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder werden aufgefordert zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Teilprivatisierung der BWB rückgängig gemacht werden kann und bis April 2006 darüber Bericht zu erstatten." Festgehalten wird zudem, dass sich die Berliner SPD für die Aufhebung des Beschlusses zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe einsetzt und im Abgeordnetenhaus und Senat sofort entsprechende Maßnahmen ergreift. Wie auf den alten Rieselfeldern die Jauche, scheint bei einer wachsenden Anzahl der Berliner SPD-Genoss/innen langsam die Erkenntnis durchzusickern, dass Daseinsvorsorge etwas mit dem Dasein von Verantwortung und den entsprechenden politischen Steuerungsmöglichkeiten zu tun hat. So heißt es am Ende: "Die ausschließliche Verantwortung des Landes Berlin für die BWB wird sofort wieder hergestellt. Das Land trägt die Verantwortung für die Finanzierung des Rechts für alle Bürger und Bürgerinnen auf die Versorgung mit Wasser zu für alle bezahlbaren Preisen durch den öffentlichen Haushalt." Im April darf Berlin gespannt auf den Prüfungsbericht sein.

Teilprivatisierung der BWB

1999 wurden 49,9% der Berliner Wasserbetriebe an RWE und Veolia (ehemals Vivendi) zu einem Preis von 1,68 Milliarden Euro verkauft. Den Käufern wurde eine jährliche Rendite von über 8% pro Jahr und über eine Laufzeit von 28 Jahren vertraglich zugesichert. Dieser Gewinn muss vom Land Berlin finanziert werden, wenn ihn das Unternehmen nicht selbst erwirtschaftet.


Eine historische Erfahrung

Die Prüfung der Konditionen zur Rückübertragung der Berliner Wasserwirtschaft könnte der Beginn einer Entwicklung sein, wie sie sich im Berlin des 19. Jahrhunderts bereits einmal in ähnlicher Weise zugetragen hat. Es ist die Geschichte einer "Gesellschaft unternehmungslustiger Kapitalisten", die "in der Hoffnung auf einen dereinstigen Gewinn" der Berliner Bevölkerung eine Wasserversorgung bescherte, die jedoch ihre Tücken hatte. Die Geschichte endete mit der Übernahme der Wasserbetriebe durch die Stadt.

Schon einmal waren Privatunternehmer damit beauftragt, Berlin mit Wasser zu versorgen. 1852 erhielten die englischen Unternehmer Charles Fox und Thomas Russel Crampton den Zuschlag zur "Versorgung der Stadt Berlin mit fließendem Wasser", wie der Titel des damals geschlossenen Vertrags lautete. Dieser war vom Polizeipräsidenten Carl Ludwig von Hinckeldey im Auftrag des Königs Friedrich Wilhelm IV unterzeichnet worden und sah - sehr zum Verdruss des Berliner Magistrats - keinerlei Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Stadtverwaltung vor. Festgehalten war jedoch ein durch die Wasserpreise zu regulierender Reingewinn von bis zu 15% und außerdem das Privileg der Wasserlieferung für die nächsten 25 Jahre sowie der besondere Schutz aller Angelegenheiten der englischen Unternehmer durch die preußische Regierung. In einer 1857 veröffentlichten Werbebroschüre der inzwischen als "Berlin Waterworks Company" firmierenden Wasserbetriebe wurde das Szenario wie folgt zusammengefasst:

"Was von dem größeren Theile des Publikums, zum erheblichen Schaden desselben, gewiß erst nach Jahren als ein wirkliches Bedürfnis empfunden worden wäre, das erfaßte mit zwingender Gewalt den Geist eines einsichtsvollen und willenskräftigen Mannes, des Herrn von Hinckeldey. Eingedenk seiner Pflichten als oberster Chef der Gesundheitspolizei und nicht irre geführt durch die große Anzahl der Brunnen, unterwarf derselbe die hiesige Wasserversorgung einer scharfen und umfassenden Untersuchung durch Sachverständige. (...) Dies genügte, um den Entschluß zu erzeugen, daß ein als so unschön und unheilvoll sich ergebender Zustand um jeden Preis verbessert werden müsse; und bald hatte sich eine Gesellschaft unternehmungslustiger Kapitalisten gefunden, die in der Hoffnung auf einen dereinstigen Gewinn, und im Vertrauen darauf, daß sie bei ihrem das Wohl der Einwohner so erheblich fördernden Unternehmen stets den Schutz und die Unterstützung der Behörden zur Seite haben würden, auf eigenes Risiko die Stadt mit einem ihren Verhältnissen entsprechenden, und nach den neuesten Regeln der Kunst und Wissenschaft geordneten System der Wasserzuführung versehen wollten."

Der erhoffte Gewinn stellte sich für die unternehmungslustigen Kapitalisten jedoch nicht so schnell ein. Zu groß war die Gewöhnung der Bevölkerung an die Versorgung durch die rund 5600 für alle gut erreichbaren Brunnen in der Stadt. Ein Jahr nach Aufnahme des Betriebs waren gerade 314 Häuser an die Wasserversorgung angeschlossen, 1859 stieg die Zahl immerhin auf 1141 Häuser an und die Waterworks konnten erstmalig einen geringen Gewinn verzeichnen. In den 1860er Jahren stieg dieser rasant an, sodass die Gesellschaft ab 1868 Dividenden von über 9% auszahlte. Trotz der positiven Entwicklung der Profite, sah sich das Unternehmen nicht in der Pflicht, weitere Investitionen zu tätigen außer der, die Kapazität des Werks am Stralauer Tor durch Erweiterungen dem wachsenden Wasser- und Profitbedarf anzupassen. Für höher gelegene Stadtviertel waren diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichend, da der Wasserdruck zu schwach war. Für den notwendigen Ausbau des Versorgungsnetzes forderte die Gesellschaft mehrfach eine Vertragsverlängerung um 25 Jahre, was die Stadt regelmäßig ablehnte. Vielmehr ließ der Magistrat seit 1868 prüfen, zu welchen Bedingungen die Wasserwerke zu übernehmen wären. Trotz negativer Bescheide des zuständigen Polizeipräsidenten, beharrte der Magistrat auf seiner Übernahmeforderung und argumentierte vor allem mit der Sorge um die in der Stadt lebenden Menschen. Der Vertrag mit der Waterworks Company hätte "im Laufe der Zeit eine schwere Gefahr für die Gesundheit und damit das öffentliche Wohl herbeigeführt. Dadurch, daß einerseits die Gesellschaft der Wasserwerke nicht verpflichtet ist, ihre Anlagen weiter auszudehnen und ihr andererseits die Behörden versprochen haben, jede Anlage ähnlicher Art zu hindern, ist die Folge entstanden, daß nur die Wohnungen von 250.000 Einwohnern Berlins mit fließendem Wasser versehen sind, während 450.000 dieser Wohltat entbehren."

Zum entscheidenden Jahr für die Übernahme der Wasserwirtschaft durch die Berliner Verwaltung und das Entstehen des bis heute vorbildlichen Wasserver- und Entsorgungssystems sollte das Jahr 1873 werden. Nachdem Kaiser Wilhelm I. im Jahr zuvor die Ermächtigung erteilt hatte, die Rechte der Wasserversorgung des Staates auf die Stadt zu übertragen, unterzeichneten der Magistrat und die Berlin Waterworks Company am 31.12.1873 den Kaufvertrag über die Wasserwerke mit sämtlichem Zubehör. Für das englische Unternehmen war der Verkauf ein einträgliches Geschäft: Von der Kaufsumme von 8.375.000 Talern entfielen allein 4.615.000 Taler auf die geschätzte entgangene Dividende bis 1881, dem Ende der Laufzeit des ursprünglichen Vertrags. Aber auch die Stadt Berlin hatte gewonnen: Beruhend auf den Planungen des Mediziners Rudolf Virchow und des Baurats James Hobrecht entstand unter strenger städtischer Kontrolle das ausgeklügelte Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssystem, welches noch heute in großen Teilen seinen Zweck erfüllt. Um diese hohe Qualität zu gewährleisten, gehörte zu den städtischen Vorgaben, dass die Bauarbeiten unter ständiger Aufsicht durch Beamte auszuführen waren und die Vergabe von Aufträgen an private Unternehmen ausgeschlossen war.

Das erste Kapitel privater Wasserwirtschaft in Berlin war somit endgültig beendet. 125 Jahre später machte sich die Privatisierungskönigin Annette Fugmann-Heesing daran, das zweite Kapitel zu öffnen. Dieses fällt vielleicht kürzer aus, aber ganz billig wird es vermutlich auch nicht.

(Dieser kurze historische Abriss beruht auf der Studie "Zwischen Gemeinwohl und Profitinteresse - Erfahrungen bei der Teilprivatisierung der Wasserwirtschaft in Berlin", herausgegeben von Brot für die Welt.)

Zurück zum Inhalt MieterEcho Nr. 314