MieterEcho 313/Dezember 2005: Urteil: Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei vereinbarter Bruttokaltmiete

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 RECHT UND RECHTSPRECHUNG

Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei vereinbarter Bruttokaltmiete

Bei einer Teilinklusivmiete (Bruttokaltmiete) ist die Erhöhung der Miete wegen gestiegener Betriebskosten nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin (GVW) mit Ablauf des 31.12.1994 unzulässig.

BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 101/03 -

Das Grundeigentum 2004, Seite 229

Siehe auch BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 99/03 -, veröffentlicht (Leitsatz) in Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2004, Seite 153, bereits abgedruckt in MieterEcho 306, Seite 26

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