MieterEcho 311/August 2005: Urteil - Qualifizierter Mietspiegel und Orientierungshilfe
Die 65. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat in einem Rechtsstreit über die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete festgestellt, dass die Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2003 gemäß § 287 ZPO auch dann vom Gericht zur Spanneneinordnung herangezogen werden könne, wenn sie nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels sei. Die zusätzliche Einholung eines Sachverständigengutachtens sei daher in der Regel entbehrlich.
Veröffentlicht in Das Grundeigentum 2005, 663 (siehe auch MieterEcho Nr. 310)