MieterEcho 310/Juni 2005: AV Kosten der Unterkunft

MieterEcho

MieterEcho 310/Juni 2005

 SOZIALES

Von Frau Knake-Werner lernen, heißt Siegen lernen

Julia Oppermann

Lange hatte die Sozialsenatorin Knake-Werner an dem Entwurf für die Ausführungsvorschriften (AV) zum § 22 SGB II, die die Kosten der Unterkunft in Berlin regeln sollen, arbeiten lassen. Was lange währte, wurde endlich gut, hätte man sagen können, wenn sich eine solche Einschätzung in Zusammenhang mit Hartz IV nicht grundsätzlich verbieten würde.

Doch immerhin ließ sich ein Bemühen erkennen, das im dritten Satz der einleitenden Zielstellungen angedeutete Versprechen "bei der Anwendung dieser Ausführungsvorschriften steht die Sicherung des vorhandenen Wohnraums im Vordergrund" auch einlösen zu wollen.

Angemessen sollte eine Nettokaltmiete (also ohne Heiz- und ohne Betriebskosten) von 322 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt sein. (Wir beschränken uns im Folgenden auf die Betrachtung der Angemessenheit für Ein-Personen-Haushalte, weil sie einerseits ca. 60% aller ALG II-Haushalte ausmachen und andererseits für die größeren Haushalte Ähnliches gilt.)

Eine Begrenzung der Größe hatten die AV absichtlich vermieden, aber bei 50 qm als Richtwert, kann man einen Quadratmeterpreis von ca. 6,20 Euro errechnen. Ein Blick in den noch immer gültigen Mietspiegel zeigt, dass die von der Sozialsenatorin aufgestellte Behauptung, 80 % des Berliner Wohnungsbestands würden vom Preis her für ALG II-Empfänger zugänglich sein, nur gering übertrieben war. Außerdem sollte eine Härtefall-Regelung ein Überschreiten der Richtsätze um 15% erlauben.

Ihren Entwurf hatte Frau Knake-Werner am 28.04.2005 der Öffentlichkeit vorgestellt und er fand Zustimmung. In einem offenen Brief an die Mitglieder des Senats forderten der DGB Berlin-Brandenburg, die IG Metall Berlin, ver.di Berlin, die IG BAU Berlin, das Berliner Arbeitslosenzentrum und die Berliner MieterGemeinschaft zur Unterstützung der Vorschläge auf.

Am 02.05.05 fand eine Unterredung der Sozialsenatorin mit dem Finanzsenator Thilo Sarrazin statt, die nichts Gutes verhieß. Am folgenden Montag hatte man sich schließlich geeinigt. Der "Kompromiss" machte aus den 322 Euro Nettokaltmiete 360 Euro Bruttowarmmiete. Statt 15%iger Überschreitung in besonderen Härtefällen wurde nur noch 10 % akzeptiert.

Aus nettokalt wurde bruttowarm und das zwingt zum Rechnen. Der Anteil der Heiz- und Betriebskosten wird in der aktualisierten Ausführungsvorschrift mit 2,25 Euro/qm angegeben. Weil das ein sehr optimistischer Wert ist, der die - durch die Privatisierung der Wasserbetriebe entstandenen - hohen Wasserkosten glatt ignoriert, soll mit einem realistischeren Wert von 2,50 Euro/qm gerechnet werden. Bei einer 50 qm großen Wohnung betragen die Nebenkosten folglich 125 Euro im Monat. Von den großzügigen 360 Euro der AV abgezogen, verbleibt ein Anteil für die Nettokaltmiete von 235 Euro. Dies sind Durchschnittswerte, die ohne irgendeine Einflussmöglichkeit der Mieter auch deutlich überschritten werden können.

235 Euro durchschnittliche Nettokaltmiete liegen nur geringfügig, genauer gesagt um 3%, über den alten Sozialhilfe-Richtwerten von 227 Euro, die Herr Sarrazin von Anfang an gerne den ALG II-Empfänger/innen vorgeschrieben hätte.

In den Kreisen der PDS feierte man einen Sieg. Doch erstaunlicherweise nicht den des Herrn Sarrazin, sondern einen Sieg von Frau Knake-Werner.

Die PDS-Abgeordnete Breitenbach (MdA) fühlte sich verpflichtet, der Öffentlichkeit mitzuteilen: "Mit dieser Ausführungsvorschrift (der sarrazinschen, J.O.) haben wir eine transparente und vor allem sozial gerechte Lösung bei der notwendigen Definition angemessenen Wohnraums gefunden." Und fährt dann fort: "Die Richtwerte liegen bei den Kaltmieten wie bei den Betriebskosten über den Berliner Durchschnittswerten. Eine weitere soziale Entmischung der Stadtquartiere ist daher nicht zu befürchten."

Frau Angelika Mai, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Sozialsenatorin, meinte: "selbstverständlich hat die PDS-Fraktion die Senatorin Dr. Knake-Werner in ihrer Auseinandersetzung mit Senator Sarrazin unterstützt. Wie sie sicherlich schon den Medien entnommen haben, hat sie sich auch durchgesetzt."

Frau Dr. Knake-Werner schließlich gab unverdrossen zum Besten, dass auch weiterhin keine Umzüge drohen und 80% des Wohnungsmarkts für ALG II zugänglich seien.

Die Betroffenen fürchten sich, und das wohl mit allem Recht, vor weiteren Siegen der kämpferischen Sozialistin Knake-Werner.

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

§ 22 (Leistungen für Unterkunft und Heizung):
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. (...)

"Kosten der Unterkunft"

Der Senat zu Berlin hat mit Geltung ab 01.07.2005 Bruttowarmmieten als Richtwerte für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten festgelegt.
1-Personen-Haushalt 360 Euro
2-Personen-Haushalt 444 Euro
3-Personen-Haushalt 542 Euro
4-Personen-Haushalt 619 Euro
5-Personen-Haushalt 705 Euro
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50 Euro.

Zurück zum Inhalt MieterEcho Nr. 310