MieterEcho 310/Juni 2005: Editorial

MieterEcho

MieterEcho 310/Juni 2005

 EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser,

von Heuschrecken und Höllenhunden liest man allenthalben, aber Herr Sarrazin sieht's anders. Heuschrecken, meint er, fräßen alles kahl, aber Cerberus/Whitehall hätten doch 400 Mio. Euro in die Landeskasse gebracht. Wer derart selbstlos Gutes tue, kann ja wohl kaum zu den von seinem Parteivorsitzenden gescholtenen Raubtierkapitalisten gehören. Das MieterEcho ist weit entfernt, sich in die Diskussion hochrangiger SPD-Funktionäre einzumischen, ein Blick auf die vor einem Jahr verkaufte GSW lässt allerdings Zweifel an Herrn Sarrazins Wahrnehmung aufkommen: Der Gesamtbestand wird organisatorisch in Einzelteile zerlegt und nach und nach an kleinere Wohnungsverwertungsunternehmen veräußert. Einer dieser Sekundärverwerter, die Vivacon AG, ist z. Zt. dabei, die ca. 1500 Mietwohnungen rund um den Grazer Platz für die Umwandlung in Eigentumswohnungen und ihren anschließenden Verkauf aufzubereiten. Das ehrgeizige Projekt sieht vor, in den nächsten sieben Jahren jeweils jährlich 10% des Bestands als Eigentumswohnungen zu verkaufen. Dazu sollen Fonds gegründet werden, die ihren Anlegern üppige Renditen aus dem Geschäft mit den Wohnungen versprechen.

Ihr MieterEcho


Neue dreimonatige Kündigungsfrist für Altmietverträge seit 01.06.2005

Am 17.03.2005 hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zur Regelung der Kündigungsfristen für Mietverträge, die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden, zugestimmt. Das Gesetz war damit noch nicht rechtskräftig, sondern musste noch den Bundesrat passieren. Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrats hatte, wie befürchtet, die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Dieses Procedere hätte die Inkraftsetzung zwar nicht endgültig verhindern, aber verzögern können. Eine erneute Beschlussfassung des Bundestags hätte sich zwar über die Einwände hinwegsetzen können, fraglich ist nur, ob es dazu noch gekommen wäre. Doch der Bundesrat hatte das Gesetz überraschenderweise passieren lassen und dadurch haben die Mieter/innen Grund zur Erleichterung. Sie können seit dem 01.06.2005 Wohnraummietverträge grundsätzlich unabhängig von der Wohndauer mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Die Regelung gilt aber nicht für Altmietverträge, in denen eine längere Kündigungsfrist individualvertraglich ausgehandelt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass ein tatsächliches Aushandeln der Fristen erkennbar wird. Ob dies der Fall ist, sollten betroffene Mieter/innen im Bedarfsfall in den Beratungsstellen klären lassen.


Das MieterEcho lädt zu einer weiteren Veranstaltung ein:

Hartz IV und die Folgen

Donnerstag, 07.07.2005 um 19 Uhr
Geschäftsstelle der Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92, 10963 Berlin

Diesmal sind die Themen: Kosten der Unterkunft, die Ausführungsvorschrift in Berlin und der Berliner Wohnungsmarkt.
Referenten sind wieder Autoren des MieterEcho.

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