MieterEcho 309/April 2005: Zusatzvereinbarung keine Mietminderung wegen Baulärm

MieterEcho

MieterEcho 309/April 2005

 MIETRECHT AKTUELL

Allgemeine Zusatzvereinbarung fraglich

Mietminderung wegen Baubelästigung sollte trotzdem eingefordert werden

Kerstin Jana Zimmermann

Mieter/innen, die eine Mietminderung wegen Baubelästigung für gerechtfertigt halten, sollten, auch wenn sie im Mietvertrag eine allgemeine Zusatzvereinbarung unterschrieben haben, die eine solche Mietminderung ausschließt, nicht gleich kampflos aufgeben. Eine derartige Klausel findet sich in vielen Mietverträgen der IHZ und ist nicht immer wirksam.

Seit vergangenem Sommer haben die Mieter/-innen der Niederwallstraße tatsächlich eine riesige Baustelle, die sich von der Friedrichswerderschen Kirche bis zur Leipziger Straße hinzieht, vor der Tür - mit entsprechender Verringerung des Wohnwerts. Die IHZ akzeptierte aber nur von denjenigen Mieter/innen eine zehnprozentige Mietminderung, die keine Zusatzvereinbarungen über den Ausschluss von Mietminderung (siehe unten) unterschrieben haben. Alle anderen sollen ohne Mietminderung die Bautätigkeiten als vertragsgemäß auf Grund der von ihnen unterschriebenen Klausel hinnehmen.

Die fragliche Vereinbarung ist allerdings - und darauf kommt es an - sehr allgemein gehalten. So weist der Mietvertrag lediglich darauf hin, dass "im Stadtbezirk Mitte von Berlin zur Zeit und auch künftig umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden bzw. mit Sicherheit zu erwarten sind." Es wird nicht genauer definiert, was "umfangreich" bedeutet. Auch wird die geplante Baustelle nicht benannt. Damit, so schätzen Juristen der Berliner MieterGemeinschaft ein, will sich die Vermieterin eine Blankobefreiung von Minderungsansprüchen erteilen lassen. Und das ist nicht rechtswirksam.

Damit eine solche Klausel gültig ist, müsste sie aber die spezielle Baustelle, für die eine solche Mietminderung ausgenommen ist, benennen. Weiterhin müsste sie definieren, in welchem Umfang Baulärm, Staub oder andere Belästigungen durch diese Baustelle, von dem jeweiligen Mieter zu ertragen sind.

Die Betroffenen sollten deshalb nicht auf die Mietminderung verzichten. Sie sollten zugleich der IHZ mitteilen, dass "unabhängig von der Wirksamkeit der Klausel, nicht mit einem derartig großen Projekt gerechnet werden konnte. Die Lärm- und Staubentwicklung dieser Baustelle geht auch über das normale Maß einer im innerstädtischen Bereich zu erwartenden Baustelle hinaus."

Die Berliner MieterGemeinschaft empfiehlt in derartigen Fällen den Besuch einer Beratungsstelle.

IHZ

Seit dem 01.01.2004 hat die IHZ GmbH als Pächterin die Verwaltung der Bestände der WBM-Gruppe (inkl. WBF und Bewoge) übernommen. Das MieterEcho berichtete in den Nrn. 303 und 304.


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