MieterEcho

MieterEcho 307/Dezember 2004

 IN EIGENER SACHE

Neue Mitgliedsbeiträge ab 2005

Nach 13 Jahren muss die Berliner MieterGemeinschaft ihre Mitgliedsbeiträge verändern. Als der Delegiertenrat der Berliner MieterGemeinschaft im Jahr 1991 die heute noch gültigen Mitgliedsbeiträge diskutierte, gab es mehrere Alternativen: Beibehaltung des Einheitsbeitrags, Einführung eines Sozialbeitrags oder Einführung eines ermäßigten Beitrags für Ostberliner Mieter/innen.

Die Entscheidung fiel zu Gunsten der Ermäßigung für die Ostberliner Mitglieder aus. Die Reaktion innerhalb des Vereins war gespalten. In einem damaligen Leserbrief heißt es: "Welche Art von Zwei-Klassen-Gesellschaft soll hier aufgebaut werden? Ist dies wirklich der richtige Ansatz, um die Gleichstellung zwischen Ost und West zu erreichen? Auf diese Art bleibt die Mauer noch lange erhalten und der Weg zu einem Gesamtberlin wird noch länger! Wird mit den niedrigeren Beiträgen den ,Ossis' klargemacht, dass die ,Wessis' sie immer noch als die ,armen Schweine' ansehen?"

Die Antwort klang plausibel: "Wir tun dies ganz gewiss nicht, um die Spaltung zu zementieren oder gar zu vertiefen, sondern um den Ostberliner Mieter/innen die Möglichkeit zu geben, sich trotz deutlich niedrigerer Einkommen und weit höherer Arbeitslosigkeit den Mieterschutz zu sichern, den sie jetzt und zukünftig bitter nötig haben: Nach einem in der Geschichte beispiellosen Mietzuschlag von 300 bis 700% droht ihnen eine ebenso beispiellose Reprivatisierungswelle, verbunden mit Spekulantenwillkür, (Raus-)Modernisierungen und Umwandlungen."

Wenn bis zu dieser Stelle der 13 Jahre alte Disput leicht angestaubt erscheint, nimmt er doch eine bestürzend aktuelle Wendung: "Sobald es die Situation zulässt, d.h. sobald die gröbsten Unterschiede überwunden sind (HOFFENTLICH in drei Jahren! [also 1995]), werden wir ganz sicher zum Einheitsbeitrag zurückkehren. Sicher werden wir aber dann auch noch einmal über einen Sozialbeitrag nachdenken müssen: Denn die Spaltung in reich und arm wird in der künftigen Metropole eher zunehmen - nur wird die Trennlinie dann nicht mehr zwischen Ost und West, sondern mitten zwischen den Menschen verlaufen."

Aufhebung Ostbeitrag

Inzwischen hat sich viel getan. Die Angleichung zwischen den Stadtteilen hat weitgehend stattgefunden, in den Sozialstatistiken rangieren wieder die traditionellen Armutsbezirke aus dem Westen - Kreuzberg, Neukölln, Wedding - ganz unten, während sich Ostbezirke wie Marzahn und Hellersdorf auf die vorderen Plätze geschoben haben. In Prenzlauer Berg, Friedrichshain und Mitte hat eine weitgehende Durchmischung von ehemaliger Ost- und Westbevölkerung stattgefunden.

Einführung Sozialbeitrag

Dadurch ist eine Lage entstanden, in der ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag (der Ostbeitrag wurde für Neuaufnahmen bereits 2000 abgeschafft), für neue und bestehende Mitgliedschaften nicht mehr geografisch an die Lage des Wohnorts geknüpft werden kann. Heute ist es erforderlich, den unmittelbar vom Sozialabbau Betroffenen, die sich über ganz Berlin verteilen, die Unterstützung zu gewähren, die die Berliner MieterGemeinschaft ab 1992 den Ostberliner Mitgliedern hat zuteil werden lassen. Der Delegiertenrat hat sich aus dieser Überlegung heraus entschlossen, den bisherigen Ostbeitrag aufzuheben und dafür einen Sozialbeitrag einzuführen. Wir bitten insbesondere unsere treuen, langjährigen Ostberliner Mitglieder um Verständnis für diese Entscheidung.

Erhöhung Normalbeitrag

Seit 1992 haben sich nicht nur die sozialen Fundamente verschoben, auch die Preise sind in üblicher Weise gestiegen. Dennoch hat die Berliner MieterGemeinschaft, weil sie sich als eine Organisation der sozialen Verteidigung versteht, nicht nur die Struktur, sondern auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge unverändert gelassen. Das konnte gelingen, weil Einsparmöglichkeiten voll ausgeschöpft, aber dennoch die Leistungen kontinuierlich verbessert wurden. Die Berliner MieterGemeinschaft wird auch die mit Abstand preiswerteste Mieterorganisation in Deutschland (West und Ost) bleiben, wenn sie jetzt, um die gestiegenen Kosten zu decken und um den Sozialbeitrag zu finanzieren, den Normalbeitrag erhöhen muss. Wir bitten alle Mitglieder um Verständnis und um Solidarität.

Jahresbeitrag von 59 Euro ab 2005

Ab dem 01.01.2005 beträgt der Jahresbeitrag (inklusive Mietrechtsschutzversicherung) einheitlich 59 Euro für alle Mitglieder der Berliner MieterGemeinschaft. Der Kostenanteil für den Mietrechtsschutz-Gruppenversicherungsvertrag in Höhe von 26,04 Euro wird an die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungs AG abgeführt. Für Mitglieder, die über eine eigene Mietrechtsschutzversicherung verfügen, beträgt der Jahresbeitrag 33 Euro.

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag: Sozialbeitrag

Mitglieder, die die nachfolgend genannten Unterhaltsleistungen beziehen, können beantragen, für das Kalenderjahr 2005 nur den ermäßigten Jahresbeitrag, d.h. den Sozialbeitrag in Höhe von 45 Euro, bezahlen zu müssen.

Anspruch auf den ermäßigten Jahresbeitrag haben Bezieher/innen von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II), SGB XII (Sozialhilfe) oder GsiG (Grundsicherungsgeld).

Das Antragsformular kann telefonisch unter 030-216 80 01 bei der Berliner MieterGemeinschaft angefordert werden. Damit der Sozialbeitrag gewährt werden kann, muss das ausgefüllte Antragsformular mit dem aktuellen Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen (Kopie des Bescheids) zugesandt werden. Falls der Bescheid im Dezember noch nicht vorliegen sollte, ist er schnellstmöglich am Anfang des Jahres 2005 einzureichen.

Der Mitgliedsbeitrag wird am Jahresanfang für das laufende Kalenderjahr fällig. Bei späterer Zahlung ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Berliner MieterGemeinschaft kann den Mitgliedern, die den Sozialbeitrag zahlen, anbieten, nach Erteilung einer Einzugsermächtigung den Beitrag innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres 2005 (d.h. von Januar bis Mai) in Raten von jeweils neun Euro einzuziehen. Diese Möglichkeit der Ratenzahlung ist an eine Einzugsermächtigung gebunden, um dafür die Verwaltungskosten niedrig zu halten.

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