MieterEcho

MieterEcho 304 - Juni 2004

 Mietrecht aktuell

Kündigungsfristen bei vor dem 01.09.2001 geschlossenen Mietverträgen

Die am 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform legte die Kündigungsfristen für Mieter/innen unabhängig von der Wohndauer einheitlich auf drei Monate fest. Dies wurde hauptsächlich mit den gestiegenen Erfordernissen der Mobilität begründet. Wohl wahr, denn bei einer Jobsuche muss man womöglich die Stadt wechseln und kann nicht zwölf Monate lang zwei Wohnungen bezahlen. Weil zudem zwar ein kontinuierlicher Anstieg der Mieten, aber kein entsprechender Anstieg der Einkommen festzustellen ist, gewinnt die Regelung ungemein an Überzeugungskraft. Doch offenbar nicht genug, um den Bundesgerichtshof (BGH) zu motivieren, den Genuss der neuen Regelung auch den Mieter/innen mit vor dem 01.09.2001 geschlossenen Mietverträgen zuteil werden zu lassen.

Zuvor wurde von den Gerichten differenziert, ob die älteren, längeren Kündigungsfristen vertraglich individuell vereinbart worden waren oder ob eine Formularklausel sich erkennbar auf die jeweils geltende gesetzliche Regelung beziehen wollte.

Die Unterscheidung mag nicht sehr sinnvoll sein, denn es sind immer die Vermieter, die die Verträge diktieren und auch eine "Individualvereinbarung" stellt kein wirklich "freies Aushandeln" dar. Doch wie dem auch sei, für viele Mieter/innen war die Rechtsprechung solange günstig, bis der BGH meinte, auch eine Formularklausel, die die damalige Regelung nur wiedergibt, sei mietvertraglich vereinbart, also in einer fairen Verhandlung zwischen den Parteien ohne Zwang und Druck entstanden.

Dass eine solche Vorstellung viel mit juristischen Krähwinkeln, aber nichts mit gesellschaftlicher Realität zu tun hat, leuchtet dem Gesetzgeber schon eher ein. Und so haben die Koalitionsparteien beschlossen, die nötige Nachbesserung in die Wege zu leiten. Doch sollten die Mieter/innen nicht zu früh erleichtert aufatmen.

Die Lobby der Grundeigentümer ist stark und die setzt alles in Gang, um die von ihnen so diffamierte "Lex Mieterbund" zu Fall zu bringen. Es wird also noch viel Kraft, auch der Berliner MieterGemeinschaft, erfordern, das Selbstverständliche durchzusetzen. Betroffenen Mieter/innen empfehlen wir den Besuch einer Beratungsstelle.

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