MieterEcho

MieterEcho 303 - April 2004

 Mietrecht aktuell

Die neue Betriebskostenverordnung

Die am 01.01.2004 in Kraft getretene Betriebskostenverordnung (BetrKV) ersetzt die Vorschriften des § 27 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) sowie deren Anlage 3. Im § 1 der neuen Vorschrift findet sich neben der Legaldefinition für Betriebskosten auch eine Abgrenzung der Kosten, die keine Betriebskosten sind:

Die Mieter/innen haben die Betriebskosten nur zu tragen, wenn darüber eine Vereinbarung im Mietvertrag getroffen wurde. Das ist bei der überwiegenden Zahl der Mieterträge der Fall, aber strittig war immer, ob eine bloße Bezugnahme auf die gesetzlichen Regelungen des § 27 der II. BV ausreicht oder ob die in der Anlage 3 genannten Betriebskosten im Mietvertrag noch einmal aufgelistet werden müssen. Die Gerichte haben das Problem unterschiedlich beurteilt und die Berliner MieterGemeinschaft hat stets die Auffassung vertreten, dass im Sinne der Transparenz sehr wohl die einzelnen Betriebskostenarten aufgeführt gehören. Zum durchschnittlichen Kenntnisstand der Mieter/innen gehört zwar das Wissen, dass Betriebskosten zu bezahlen sind, aber nicht, welchen Inhalt der § 27 II. BV hat. Zu befürchten ist, dass dieses Problem durch die Betriebskostenverordnung auch nicht gelöst worden ist. Eine BGH-Entscheidung im Sinne der berechtigten Interessen der Mieter/innen wäre wünschenswert.

Neben einigen sprachlichen Glättungen enthält die Verordnung auch kleinere inhaltliche Veränderungen.

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