Mieterecho - Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Nr. 300   Oktober 2003

Provision und Wohnungsvermittlung per Datenbank

Die Vereinbarung der Zahlung einer Pauschale für den Zugang zu einer EDV-Datenbank für Miet- und Immobilienanzeigen verstößt gegen § 2 Abs. 1 Abs. 4 Wohnungsvermittlungsgesetz.
Die an den Makler geleistete Pauschale stellt eine unzulässige Vorabprovision dar und ist den Wohnungssuchenden zurückzuzahlen.
AG Mitte, Urteil vom 16.07.2003  - 18 C 136/03 - (noch nicht rechtskräftig)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Henrik Solf

Anmerkung: Siehe hierzu auch den Beitrag "Keine Traumwohnung zu Schnäppchenpreisen", Seite 23, in diesem Heft.