Mieterecho - Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Nr. 300   Oktober 2003

Über die Fortsetzung der Anschlussförderung

oder wie man den Staat ruiniert

Gekürzter Beitrag aus "Erkennen und Gestalten, Nr. 15" von Gerline Schermer, Hans-Georg Lorenz, Dr. Konstanze Kube

Am 24.07.2003 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) das Land Berlin verpflichtet, die Eigentümer von 30 (Sozial-)Wohnungen in Neukölln auch weiterhin mit monatlich 17.578,83 Euro zu fördern. Das sind pro Wohnung monatlich 586 Euro. Die Mieter zahlen zusätzlich durchschnittlich 234 Euro Miete. Die Eigentümer erhalten also rund 820 Euro pro Wohnung. Auf dem Markt würden sie allenfalls 300 Euro Miete erzielen, weil es sich - wie das Gericht festgestellt hat - um Wohnungen in ungünstiger Lage und mit einfacher Ausstattung handelt. Seit der Errichtung dieser 30 Wohnungen im Jahr 1986 hat das Land Berlin ungeachtet der schlechten Lage und Ausstattung insgesamt 3.868.000 Euro gezahlt. Das sind pro Wohnung rund 129.000 Euro. Aber damit nicht genug: Die 'Eigenbeteiligung' der Eigentümer (ca. 10% der Baukosten, also 479.500 Euro) erhielten diese aus ersparten Steuern zurück, sodass sie keinen Cent zahlen mussten, um diese 30 Wohnungen zu erwerben.

Die Erstellung der 30 Wohnungen hat angeblich 4.795.918 Euro gekostet, d.h. 159.864 Euro pro Wohneinheit. Dafür konnten private Bauherren damals auch ein schlichtes Reihenhaus bauen. Dennoch hat der Bewilligungsausschuss diese nach oben getriebenen Erstellungskosten bewilligt. Jeder wusste, dass hier viel Geld in dunkle Kanäle floss. Der Chef der Volksbank, Kauermann (SPD), erklärt dies zur notwendigen Folge einer Förderung der Kostenmiete und beschreibt damit unfreiwillig die Hemmungslosigkeit, mit der die Beteiligten sich aus der Staatkasse bedienten. Das ist das 'Berliner System zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus'.

System ist "kriminell"

Als die Förderung der 30 Neuköllner Wohnungen nach 15 Jahren vertraglich vereinbarter Laufzeit auslief, meinte der Senat, der Steuerzahler habe diesen Eigentümern genug gezahlt. Er entschloss sich die Förderung einzustellen. Das OVG aber war anderer Meinung. Aus der Politik kamen schnelle Reaktionen: Peter Strieder meinte, das sei genau das, was er vom OVG erwartet habe. Nun gelte es, mit den Eigentümern zu verhandeln, um die Förderung zu reduzieren. Sarrazin und Wowereit wollen nicht nachgeben und das gerichtliche Hauptsacheverfahren durchziehen. Am erstaunlichsten äußerte sich Klaus Riebschläger. Der beteuert zwar, das "Fördersystem" nicht erfunden zu haben. Aber alsbald nach seiner Einführung hat er es als (mit-)verantwortlicher Bau- und Finanzsenator über viele Jahre angewendet. Das System habe er, so Klaus Riebschläger in der Berliner Zeitung vom 30.07. 2003, schon vor 20 Jahren als "kriminell" bezeichnet. Die Frage, warum denn ein auf krimineller Grundlage abgeschlossener Vertrag sogar nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit weitergelte, beantwortete Riebschläger, nun Rechtsanwalt der klagenden Eigentümer, lateinisch: "Pacta sunt servanda".1 Ein Nicht-Jurist versteht schon schwer, warum ein Vertrag gegen den Willen eines Vertragspartners über die vereinbarte Laufzeit hinaus ,erfüllt' werden muss. Dass Verträge, die auf einer kriminellen Grundlage abgeschlossen wurden, einzuhalten seien, erstaunt auch den Juristen. Und dass kriminelle Verträge über die vereinbarte Laufzeit hinaus fortgelten, dürfte selbst eine Mafia verblüffen.

Spätestens hier drängt sich die Frage auf: Was ist das für ein Rechtssystem, in dem Kläger vor Gericht Ansprüche durchsetzen können, deren rechtliche Grundlage ihr eigener Rechtsanwalt als kriminell bezeichnet? Der Beschluss ist von unabhängigen Richtern gefällt worden, die nicht im Verdacht stehen, mit dem Fördersystem verbunden zu sein. Der Beschluss ist auch kein Ausrutscher. Dass er im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen würde, musste den Richtern klar gewesen sein. Und da Richter nicht weltfremd sind, wussten sie auch, was ihre Entscheidung für das Land Berlin bedeutet: Das Geld, das für die Förderung weiterhin gezahlt werden muss, wird anderswo 'eingespart'. Da schon seit Jahren bei kommunalen Ausgaben gekürzt wird, überschreitet man nun oft Schmerzgrenzen. Jedem denkenden Menschen sticht dieses Missverhältnis in die Augen: Auf der einen Seite füllt ein kriminelles System die Kassen weniger Reicher mit Milliarden Euro an Steuergeldern. Auf der anderen Seite können drängende soziale Aufgaben nicht mehr erfüllt werden, weil das Geld fehlt. Und dennoch sahen sich die Richter durch das Recht gezwungen, sich auf die ungerechte Seite stellen zu müssen.

Festschreibung gesellschaftlicher Machtverhältnisse

Wie kann dies kommen? Zunächst: Recht schreibt gesellschaftliche Machtverhältnisse fest. Diese Erkenntnis ist kein Ausfluss sozialistischer Ideologie. Wenn Art. 590 des Strafgesetzbuchs der UdSSR feststellte, dass "Recht ein System sozialer Beziehungen ist, das den Interessen der herrschenden Klasse dient und daher von ihrer organisierten Macht, dem Staat, geschützt wird", dann steht diese Feststellung in einer langen Tradition: Von Aristoteles über Spinoza bis Nietzsche, von Savigny bis Ihering und Radbruch waren sich Denker der Tatsache bewusst, dass Recht, wie Kant es sagt, "die Einschränkung der Freiheit eines jeden auf die Bedingung ihrer Zusammenstimmung mit der Freiheit von jedermann" ist und dies nach den Regeln der Macht geschieht, also, wie Nietzsche sagt, Recht "der Wille (ist), ein jeweiliges Machtverhältnis zu verewigen."

Warum diese Feststellung? Weil man im Umkehrschluss aus der Rechtsprechung ermitteln kann, wer denn wirklich die Macht im Staat besitzt. Wer wissen will, was in einer Gesellschaft rechtens ist, darf nicht nur das abstrakt geschriebene Recht untersuchen. Das gesprochene Recht ist es, dass die Machtverhältnisse konkret widerspiegelt. Das bedeutet, dass nach den abstrakten Rechtsprinzipien das Integrationsprojekt in Kreuzberg den Eigentümern der 30 Wohnungen in Neukölln bezüglich des Rechts auf Förderung in nichts nachsteht. Und dennoch kann dem Integrationsprojekt das wenige öffentliche Geld für seine sozial bedeutsame Arbeit scheinbar rechtens sang- und klanglos gestrichen werden, den Wohnungseigentümern die (moralisch) ungerechtfertigt bereichernde und teure Förderung aber nicht. An den gerichtlichen Entscheidungen wird also deutlich, wer wirklich die Macht in diesem Staat hat. Dies soll kein Vorwurf gegen die Richter sein, dass bei Gericht alles mit rechten Dingen zugeht, ist gerade die Voraussetzung für rechtliche Durchsetzung gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Den Juristen kann man allenfalls vorhalten, dass sie nicht als Skandal benennen, was aus Riebschlägers Feststellung folgt: Die Förderung ist kriminell, aber sie muss fortgeführt werden, weil das Recht - pacta sunt servanda - es nun einmal so zu wollen scheint. Wir aber dürfen in Übereinstimmung mit der abendländischen Philosophie ergänzen: weil die Macht des Gelds dahinter steht, die sich den Staat zur Beute macht.

Verschleuderung von Steuergeldern

Was offenbart der Beschluss zur Anschlussförderung über die gesellschaftlichen Machtverhältnisse? Um dies darstellen zu können, müsste zuvor der Streitgegenstand noch einmal beschrieben werden:

Erstens wurden stets stark überhöhte Erstellungskosten der Wohnungen gefördert; bei dem o.g. Beispiel betrug die Kostenmiete 23,21 DM/qm im Monat. Bei einer 60qm-Wohnung wäre das eine Miete in Höhe von 1393 DM gewesen. Niemand hätte eine solche Wohnung angemietet. Sie wurde denn auch anfangs für 294 DM und später für bis zu 457 DM vermietet.

Zweitens wurde die 'Eigenbeteiligung' durch Steuersubventionen voll erstattet, sodass der Eigentümer nicht einen Cent eigenen Gelds einsetzen musste. Im vom OVG entschiedenen Fall waren das nur 10% der (überhöhten) Erstellungskosten, obgleich 15% vorgeschrieben waren.

Drittens wurden alle Kreditverpflichtungen der Eigentümer durch den Staat 15 Jahre lang getilgt.

Viertens wurden geringste Tilgungen bei - dadurch bedingten - hohen Zinsbelastungen hingenommen. Das Gericht erklärte, dass von der Kreditsumme von 4.177.254 Euro bislang nur 477.254 Euro getilgt wurden und noch eine Restschuld von 3.700.000 Euro bestehe. Das wären sogar weniger als 15% Tilgung der Kredite. Die Expertenkommission geht bei einer 15-jährigen Laufzeit von einer Tilgung in Höhe von durchschnittlich 28% aus. Abweichungen in Höhe der vom Gericht behaupteten Tilgung sind vom 2. Wohnungsbauförderungsgesetz nicht gedeckt und also rechtswidrig. Die Restschuld dürfte daher in Wahrheit bei ,nur' ca. 3.000.000 Euro liegen.

Es wurden 4,5% Zinsen gezahlt, und zwar für das (in Wahrheit gar nicht eingesetzte) 'Eigenkapital', ferner für alle Nebenkosten, die der Vermieter zu tragen hatte, und schließlich für ein nicht vorhandenes Mietausfallwagnis. Im vorliegenden Fall ergibt sich allein aus diesen Summen unverzinst ein Betrag von 544.909 Euro, der dem Eigentümer jetzt zur Verfügung stehen müsste, wenn er ihn nicht konsumiert, sondern als sparsamer Kaufmann, auf Erhalt seines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs bedacht, daraus eine Rücklage gebildet hätte.

Fazit: Die Eigentümer der 30 Wohnungen in Neukölln haben bislang keinen einzigen Cent für den Erwerb dieses Eigentums aus eigener Tasche ausgegeben. Im Gegenteil: Die Eigentümer haben vom Steuerzahler über eine halbe Millionen Euro geschenkt bekommen.

Wie rechtfertigt das Gericht seinen Befehl, dass diese skandalöse oder - um mit Riebschläger zu sprechen - kriminelle Verschleuderung öffentlichen Gelds im ‚Namen des Volkes’ 15 Jahre lang weiterlaufen soll? Die Begründungen des Gerichts lassen sich auf folgende Argumente verdichten: Alles, was der Staat an steuerlichen Entlastungen und sonstigen Zuwendungen den Eigentümern zusteckte, hat mit den 30 Wohnungen nichts zu tun. Zitat: "Es mag zutreffen, dass das im maßgeblichen Zeitpunkt der Investition geltende Steuerrecht es den Investoren erlaubte, die Eigenmittel im Wesentlichen aus ersparten Steuern aufzubringen. Das in dieser Weise erlangte Kapital stellt sich gleichwohl als durch eigene Leistung erwirtschaftet (!) dar und genießt verfassungsrechtlich uneingeschränkten Eigentumsschutz."

Das ist genau das, was wir sagen: Das Recht muss (laut OVG) im Sinne der Mächtigen und Reichen so gelesen werden, dass öffentliche Fördermittel - und zweckbezogene steuerliche Erleichterungen sind Förderung - beliebig verwendet werden können. Wenn man freilich die 480.000 Euro, die das Finanzamt 'erstattete', ebenso in die Tilgung eingebracht hätte, wie die 544.909 Euro, die man nebenbei vom Berliner Senat 'geschenkt' bekam, wäre heute keine Restschuld von 3 Mio. Euro (oder gar 3,7 Mio. Euro, wie das OVG meint) vorhanden.

Die Anständigen sind die Dummen

Es gibt Eigentümer, die alle Fördergelder eingesetzt haben und diese sind jetzt, wie die anderen Steuerzahler, die Dummen, weil sie keine Anschlussförderung einklagen können. Denn das entscheidende Argument des Gerichts ist die Feststellung, dass die Eigentümer die Wohnungen bei gegenwärtigem Stand der Schulden nicht rentabel an den Markt bringen können und daher Pleite gehen müssen, wenn die Förderung nicht weiterhin gezahlt wird. Das Gericht ist sogar der Ansicht, die öffentliche Hand sei nicht interessiert gewesen, dass die Eigentümer mehr tilgten. Fazit: Die Eigentümer wären nicht von Insolvenz bedroht, wenn sie die für diese Wohnungen gezahlten öffentlichen Gelder in die Tilgung gegeben hätten oder jetzt als Rücklage einsetzen könnten. Nur wer das Geld anderweitig ausgegeben hat, geht ohne weitere (Anschluss-)Förderung Pleite.

Der Berliner Senat hat - so der Beschluss des OVG - neben rechtlichen Erörterungen lediglich zwei wichtige Argumente vorgetragen, die das Gericht bissig kommentiert: "Der Antragsgegner (also das Land Berlin) hat für die Einstellung der Anschlussförderung zwei Gründe angeführt: Zum einen die extreme Notlage des Berliner Landeshaushalts, zum anderen die Entspannung, wenn nicht gar Übersättigung des Wohnungsmarkts. Das wahre Ausmaß der Haushaltsnotlage vermag der (5.) Senat (des OVG) nicht zu beurteilen; eine alle Teilbereiche erfassende Entspannung des Wohnungsmarkts jedoch hat der Antragsgegner noch in der mündlichen Verhandlung vor dem (5.) Senat (des OVG) am 13.06.2002, in dem es um das (automatische) Außerkrafttreten der Zweckentfremdungsverbotsverordnung ging - OVG 5 B 18.01 bis 22.01 -, nachdrücklich in Abrede gestellt."

Diese Argumentation steht freilich dem 5. Senat des OVG nicht gut zu Gesicht. Die Haushaltsnotlage kennt jeder Bürger. Sie muss als gerichtsbekannt gelten. Und eben der 5. Senat des OVG hatte in dem zitierten Verfahren dem Berliner Senat bescheinigt, dass es den gesättigten Wohnungsmarkt gäbe und er deshalb verfassungswidrig handelt, wenn er das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht aufhebt. Der Inkonsequenz in der Argumentation des Berliner Senats steht eine ebensolche des 5. Senats des OVG gegenüber. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen! Der Beschluss erwähnt auch mit keinem Wort den Fall der Mauer, die Wiedervereinigung und den dadurch ausgelösten Wegfall der Berlinförderung im Jahr 1994 und das Auslaufen von Steuervergünstigungen. Dies aber war, wie das Gericht an anderer Stelle erwähnt, die Geschäftsgrundlage der Förderung. Und sowohl der Berliner Senat als auch die Geförderten wussten dies. Der Wegfall der Berlinförderung bedeutet auch den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Darüber findet sich im Beschluss des OVG kein Wort.

Anschlussförderung und Bankgesellschaft

Ziehen wir die Schlussfolgerungen: Der Beschluss des OVG behandelt den Fall so, als sei hier ein Streit zwischen zwei Parteien zu entscheiden, die sich zusammengetan hatten, um den Staat auszuplündern. Daher die (insoweit zutreffende) Argumentation des Gerichts, die Politik habe doch bewusst die Bedingungen geschaffen, die der anderen Partei die 'kriminelle' Aneignung nachgerade aufnötigte. Das sich dabei aufdrängende Unbehagen verdrängt das Gericht. Das Gericht war an die öffentlich dokumentierte positive Haltung des Senats zu dieser Förderung gebunden. Statt Fehler öffentlich einzugestehen, haben Politik, Bankvorstände und die ,interessierten Kreise' sogar das Gegenteil getan. Kaum war die Geldquelle Berlinförderung versiegt, da wurde noch im gleichen Jahr bei Sekt und Kaviar die Bankgesellschaft Berlin gegründet. Mit diesem Instrumentarium vermochte es das eingespielte Team denn auch, die Stadt mit einer neuen Variante von Immobiliengeschäften in sieben Jahren völlig zu ruinieren. Damit aber nicht genug: Noch im Jahr 1997, drei Jahre nach dem Ende der Förderung Berlins durch den Bund, wurde unter der so genannten Sparkommissarin Anette Fugmann-Heesing noch einmal für weitere 20.000 Wohnungen der Förderjahrgänge 1982 bis 1986 eine Anschlussförderung bewilligt und vom Parlament beschlossen. Nach dem aktuellen Bericht der Investitionsbank Berlin (IBB) vom Jahr 2002 wurden für diese Nachschussförderung nur für diese Jahrgänge 1982 bis 1986 bislang 1541 Mio. Euro ausgegeben. Am Ende wird sich diese Summe verdoppelt haben. Und noch 2003 wollte Peter Strieder, völlig unbeeindruckt von den Fakten, eine weitere (Nachschuss-)Förderung durchwinken.

Es wäre verdienstvoll, für die Öffentlichkeit zu klären, wie weit die hier 'geförderten Personen' mit denen identisch sind, die an den Geschäften der Bankgesellschaft verdienen. Wenn das Gericht die Interessen des Volkes hätte würdigen wollen, dann hätte es Folgendes sagen müssen: Hier haben beide Parteien gewusst, dass sie ein sittenwidriges Geschäft zum Schaden der Allgemeinheit abschlossen. Und daraus hätte es dann die rechtlichen Konsequenzen ziehen müssen.

Die Antwort auf die Frage "Was tun?" ist einfach: Aussprechen, was ist. Aufklären, was war. Die Verantwortlichen beim Namen nennen, bei der Anschlussförderung wie bei der Bankgesellschaft.

Die Politik muss ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen und die Interessen der Allgemeinheit machtvoll vertreten. Dann gibt es auch wieder andere Gerichtsentscheidungen und andere Verantwortungen des Wirtschaftens. Die Verfassung lässt auch andere Machtverhältnisse zu.

1 Pacta sunt servanda (lat.) = Verträge sind einzuhalten. Es handelt sich um einen aus dem römischen Recht übernommenen und heute noch gültigen zivilrechtlichen Grundsatz der Vertragstreue.
Anm.d. Red.