Mieterecho - Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Nr. 299   August 2003

Recht und Rechtsprechung

Erstattung der Kaution und spätere Abrechnung der Betriebskosten

Erstattung der Kaution und spätere Abrechnung der Betriebskosten Ein Mieter braucht nicht mehr mit der Nachzahlung von Betriebskosten rechnen, wenn der Vermieter eine ihm zustehende Kaution kommentarlos ausbezahlt hat und einige Jahre später über die Betriebskosten abrechnet. Der Anspruch des Vermieters ist insoweit verwirkt. Der Vermieter kann den Vortrag des Mieters, er habe die Kaution vorbehaltlos erstattet bekommen, nicht pauschal bestreiten. Er muss in diesem Fall zumindest angeben, welchen Vorbehalt der in welcher Weise erklärt haben will.
AG Wedding, Urteil vom 10.12.2001
- 12a C 157/01 -

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Mechtild Kuby