Mieterecho - Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Nr. 297   Mai 2003

Berliner Mietspiegel 2003

Strieder stellt 'Vermieter'-Mietspiegel vor!

Gerhard Eichmann

Die Verhandlungen zu einem einvernehmlichen Mietspiegel sind gescheitert: Die Vertreter der Mieterorganisationen Berliner Mietergemeinschaft e.V., Berliner Mieterverein e.V. und Mieterschutzbund Berlin e.V. hatten den Verhandlungstisch aus Protest verlassen müssen. Sie widersetzten sich damit geschlossen der Vermieterposition, durch Ausweitung der im Mietspiegel ausgewiesenen Spannen Mieterhöhungsspielräume zu ermöglichen, die der Marktentwicklung nicht entsprechen.

Die durchschnittlichen Mietsteigerungen betrugen in den zweieinhalb Jahren seit der letzten Mietspiegelerhebung im Westteil 1,8% und im Ostteil 10,9%. Der stärkere Mietanstieg im Osten ist überwiegend auf Modernisierungsmaßnahmen zurückzuführen.

Bislang war eine 2/3-Spanne für West- und eine 3/4-Spanne für Ostberlin ausgewiesen worden. Das heißt, von den erhobenen Mietwerten wurden oben 1/6 und unten 1/6 bzw. jeweils 1/8 abgeschnitten, da nicht jede gezahlte Miete als ortsüblich anzusehen ist. Diese Methode zur Ausblendung von Ausreißermieten entspricht den Empfehlungen der Bundesregierung zur Erstellung von Mietspiegeln.

Am 27.03.2003 wurde nun der neue Mietspiegel, der für die nächsten zwei Jahre gelten soll, von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder veröffentlicht. Im Verbund von Vermieterorganisationen und Senator werden im nun vorliegenden Mietspiegel die Spannen von bisher 2/3 bzw. 3/4 auf bis zu 4/5 ausgeweitet, d.h. oben und unten werden jeweils nur noch 1/10 der Mietwerte eliminiert. Die Spitzenwerte für die künstlich geschaffenen zusätzlichen Mieterhöhungsspielräume der 4/5-Spanne betragen 14,33% bzw. 0,93 Euro/ qm im Westen und 27,02% bzw. 1,37 Euro/qm im Osten.

Offenbar möchte Strieder durch Unterstützung der Vermieterposition deren Unzufriedenheit mit der Sparpolitik des Senats im Zusammenhang mit der Einstellung der Anschlussförderung für die Wohnungswirtschaft kompensieren. Er gibt damit eine unstreitige Geschäftsgrundlage für die bisher einvernehmlichen Mietspiegelverhandlungen zu Gunsten der Vermieterverbände auf, da der nun vorliegende Mietspiegel nicht von den Mieterorganisationen anerkannt wird. Dies wirkt sich auf die rechtliche Qualität des Mietspiegels jedoch nicht aus, da gesetzlich nur eine Anerkennung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Senat erfolgen muss. Insofern ist der Berliner Mietspiegel 2003 ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Mietrechtsreformgesetzes, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf Grundlage einer empirischen Repräsentativerhebung erstellt wurde.

Er ist damit ein überlegenes Beweismittel für die ortsübliche Vergleichsmiete.