Mieterecho - Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Nr. 297   Mai 2003

In eigener Sache

Zwei mietenpolitische Ereignisse haben in den vergangenen Monaten die Öffentlichkeit intensiv beschäftigt: Der Wegfall der Anschlussförderung und das Inkrafttreten des neuen Mietspiegels. Einerseits ist es Stadtentwicklungssenator Peter Strieder nicht gelungen mit der Weiterführung der Anschlussförderung seinen zukünftigen Wirkungsraum in der Wohnungswirtschaft finanziell auszupolstern. Andererseits hat Strieder gemeinschaftlich mit den Vermieterorganisationen im nun vorliegenden Mietspiegel die Spannen von bisher 2/3 bzw. 3/4 auf bis zu 4/5 ausgeweitet und damit die Mieterhöhungsmöglichkeiten kräftig gefördert. Die Wohnungswirtschaft wird es ihm, der sich noch unlängst als "Samariter der Mieter" in Szene zu setzen bemühte, danken. Der ungeheure Anstieg der Mieten im Ostteil der Stadt sei - so wurde gesagt - auf die Modernisierungen zurückzuführen. Das ist nur zum Teil richtig. Die Mieterhöhungen sind auch zurückzuführen auf die passive Hinnahme der Modernisierungen. Die Gegenwehr tendierte gerade dort gegen Null, wo der Markt durch Abrisse gestützt werden soll. Die Folge ist, dass sich der Plattenbau statt sinkender Mieten kräftiger Mietpreisanstiege erfreut. Die Berliner MieterGemeinschaft beteiligt sich mit ihren Aktiven und Anwälten an Hausversammlungen. Wenn Modernisierungen anstehen und Sie Hausversammlungen durchführen möchten und dabei Unterstützung brauchen, können Sie sich mit der Geschäftsstelle (Tel.: 215 90 99) in Verbindung setzen um kompetenten juristischen Rat anzufordern. Eine Selbstverständlichkeit sollte man meinen. Tatsächlich wird aber leider oft genug die Nähe zur bezirklichen Mieterberatung gesucht, die lediglich ihre eigenen Interessen vertritt. Der Mietspiegel gibt auch davon ein Abbild.

Das war schon lange geplant: Die Berliner Mietergemeinschaft wird das System der Beratung erweitern.

Telefonische Kurzberatung

Ab 20.05.2003 bieten wir für unsere Mitglieder dreimal wöchentlich eine telefonische Kurzberatung an. Telefonberatung kann man - auch zur eigenen Sicherheit - nur bei sehr allgemeinen und einfachen rechtlichen Fragen erhalten. Ein kurzes Telefonat kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen! Bitte nennen Sie zu Beginn des Anrufs Ihre Mitgliedsnummer (Sie finden diese im Adressfeld Ihres MieterEchos) und Ihren Namen. Und: Fassen Sie sich im Interesse weiterer Rat suchender Mitglieder kurz. Das hilft auch, die Wartezeit für Sie zu begrenzen. Ebenfalls hilfreich kann es sein, wenn Sie sich vor dem Anruf Ihre Frage notieren. Beachten Sie bitte, dass in den meisten mietrechtlichen Angelegenheiten ein Beratungsgespräch und die Einsichtnahme in den Mietvertrag sowie in weitere Unterlagen zwingend notwendig sein werden – seien Sie bitte nicht enttäuscht, wenn die Berater/innen Sie in diesem Fall an unsere Beratungsstellen verweisen werden. Die Berater/innen werden Ihnen dann gezielte Hinweise dafür geben, welche Unterlagen Sie zur Beratung vorlegen müssen.

Die Telefonische Kurzberatung kann man über die Telefonnummern 21 00 25 71 und 21 00 25 72 zu folgenden Zeiten
Dienstag 15 bis 17 Uhr
Donnerstag 15 bis 17 Uhr
Freitag 14 bis 16 Uhr
in Anspruch nehmen.

Noch eine Bitte: Wenn Sie Anregungen zu unserem neuen telefonischen Service haben, würden wir uns freuen, davon zu hören.

Ihre Berliner MieterGemeinschaft