Mieterecho - Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Nr. 295/ 2003

Hauswartkosten, genauer betrachtet

Hans Walter

Bis zum Jahr 2000 hat die Gratus (vorher WBL-Fonds) unsere Abrechnungseinheit verwaltet. Als Mieter mit einem gesunden Misstrauen und einigen Kenntnissen des geltenden Rechts habe ich mir u.a. auch die Hauswartkosten mal etwas genauer betrachtet und verglichen.

1998:

12.635 Euro

1999:

13.650 Euro

2000:

23.070 Euro (Steigerung 69 %)

2001:

22.930 Euro

In der Abrechnung für 1999 wurde ein neuer Vertrag mit einer anderen Firma (Mütra) ab 4/00 angekündigt, der einen umfassenden Service enthalten sollte. Das sei der Wunsch vieler Mieter, die die Präsenz des Hauswarts als unzureichend empfunden hätten.

Die Präsenz (evtl. nur Anwesenheit) ist aber etwas anderes als die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen in Qualität und Quantität. Als Mieter habe ich zu diesem Zeitpunkt keine Informationen gehabt, welche konkreten Leistungen die jeweilige Firma überhaupt zu erbringen hatte.

Ob der neue Hauswart mehr Präsenz zeigt bzw. seine Aufgaben besser erfüllt, darf zumindest bezweifelt werden.

Die Leistungen des Hauswarts sind für die Mieter und Vermieter gleichermaßen schwer kontrollierbar. Voraussetzung für die Mieterkontrolle ist, dass man erst einmal vom Vermieter Angaben verlangt, welche Aufgaben der Hauswart zu erfüllen hat.

Im Oktober 2002 teilte mir die Gratus als Antwort auf diverse Widersprüche mit, die Firma Scherwatzki führe die Arbeiten nicht zu ihrer und auch nicht zur Zufriedenheit der Mieter aus, daher der Wechsel zu marktüblichen Preisen. Zahlungen wurden gegenüber der Fa. Scherwatzki trotz Unzufriedenheit nicht einbehalten. Hier wird wohl "etwas großzügig" mit dem Geld der Mieter umgegangen.

Worin die Unterschiede der jeweils vereinbarten Leistung beider Firmen bestanden hatten, war nicht zu erfahren (vielleicht gab es auch kaum welche).

Mir wurde auch mitgeteilt, dass von den Hauswartkosten anteilmäßig 80 % (bei der HOWOGE 60 %) umgelegt werden. Auch hier werden Unterschiede deutlich.

Im Vertrag mit der Mütra werden u.a. folgende Leistungen als umlagefähig ausgewiesen, obwohl sie gemäß geltendem Recht und Rechtsprechung nicht umlagefähig sind:

Die Gratus meint, in dieser Hinsicht korrekt gehandelt zu haben. Hier wurde wohl unauffällig abkassiert.

Ab 2001 verwaltet die Prima als Eigentümerin selbst. Sie praktiziert aber offensichtlich die gleiche Methode, da die Hauswartkosten nahezu gleich geblieben sind.

Als Mieter sollte man nicht die Mühe scheuen auch einmal hinter die Kulissen zu schauen, d.h. schriftlich Widerspruch einlegen, Einsicht in Verträge, Belege etc. verlangen und ggf. zu viel berechnete Hauswartkosten zurückverlangen bzw. gleich zurückbehalten bis alle Fragen geklärt sind. Das setzt allerdings Wissen, Durchhaltevermögen und Standfestigkeit voraus, da die Verwalter oft versuchen, besonders die Einsicht in Verträge unter dem Vorwand des Datenschutzes zu verweigern und die Sache auf die lange Bank zu schieben.

Eine endgültige Klärung dieser Angelegenheit steht noch aus.

Hauswartkosten verschiedener Abrechnungseinheiten sind nur bedingt vergleichbar, da möglicherweise unterschiedliche Arbeitsaufgaben vorliegen.

Durchschnittswerte siehe MieterEcho Nr. 293, S. 20.

In Zweifelsfällen sollten die Mitglieder auch die Beratungsstellen der Berliner MieterGemeinschaft aufsuchen.