MieterEcho
Nr. 290 - Mai 2002

Wärmekosten bei Fernwärme

 

 

Hans Walter

Weil die Wärmekosten den größten Teil der Heizkosten ausmachen, sollte jeder Mieter wissen, wie sie sich zusammensetzen. Der Fernwärmepreis z. B. wird als Mischpreis aus einer verbrauchs- und einer leistungsabhängigen Komponente gebildet. Während der Verbrauch über Wärmemengenzähler erfasst wird, muss die notwendige Leistung für ein Gebäude, der Anschlusswert, vom Eigentümer berechnet und beim Wärmeversorgungsunternehmen bestellt werden. Dabei ist die Leistung so zu wählen, dass auch an kalten Wintertagen genügend Heizwärme zur Verfügung steht, zusätzlich eines gewissen Sicherheitszuschlags.
Was als ausreichende Beheizung angesehen wird, ist in der DIN 4701 festgelegt:
Wohn-, Schlaf- und Küchenräume + 20° C
Bäder +22° C
Beheizte Flure, Vorräume +15° C
Treppenhaus (soweit beheizbar) + 10° C.

Von der Bewag wird aufgrund von Erfahrungswerten empfohlen, 80 % des errechneten Normbedarfs als Teilleistung für die Raumheizung anzusetzen. Viele Hauseigentümer jedoch bestellen eine unangemessen hohe Leistung. Das verteuert den Gesamtpreis für die Wärme unnötig, da die Mieter eine Leistung bezahlen müssen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen. Besonders gravierend wirkt sich dieser Umstand aus, wenn nach einer verbesserten Wärmedämmung der Energiebedarf sinkt, ohne dass die bestellte Leistung an den verringerten Bedarf angepasst wird. In diesen Fällen werden die Mieter durch die Umlage der Sanierungskosten, also eine Erhöhung der Kaltmiete, belastet, profitieren jedoch nicht entsprechend von sinkenden Heizkosten.

Das Berliner Fernwärmenetz

In der Fernwärmeversorgung Berlins gibt es (aufgrund der geschichtlichen Teilung) zwei technisch verschiedene Systeme. Das Dreileitersystem im Versorgungsgebiet 1 (West) beliefert die Verbraucher mit zwei getrennten Vorlaufleitungen (eine für die Raumheizung, die andere für Trinkwassererwärmung) und einem gemeinsamen Rücklauf.
Im Versorgungsgebiet 2 (Ost) wurde der Ausbau der Fernwärmewirtschaft im üblichen Zweileitersystem mit Vor- und Rücklauf fortgeführt.
Bei Versorgung aus dem Dreileitersystem wird der Heizwasservolumenstrom an der dem Heizungsvorlauf angeschlossenen Übergabestation für Raumheizung begrenzt und bildet die Basis für das verbrauchsunabhängige Entgelt. Bei der Trinkwassererwärmungsanlage erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem gemessenen Kaltwasserverbrauch am Eintritt in der Anlage.
Im Zweileitersystem wird die Summe der Teilleistungen für Raumheizung und Trinkwassererwärmung ermittelt und auf dieser Basis eine vorzuhaltende Wärmeleistung (Anschlusswert) vertraglich vereinbart. Das Trinkwasser wird hier vorrangig aus dem Rücklauf der Raumheizungsanlage erwärmt.
Entsprechend der unterschiedlichen Wärmenetze gibt es bei der Bewag verschiedene Preissysteme und damit auch Unterschiede in den Vertragsgestaltungen und Abrechnungsweisen.
Die verbrauchsabhängige Abrechnung unterscheidet zwischen Arbeitspreis und Grundpreis:
Arbeitspreis
Die tatsächlich verbrauchte Wärmemenge für Raumheizung und für die Wasseraufbereitung wird in MWh oder GJ gemessen und auf den jeweiligen Zählern angezeigt. Die für eine bestimmte Heizperiode abgelesene Menge inkl. Kosten für die Ablesung sowie die Kosten für das Eichen des Gerätes bilden den Arbeitspreis.
Grundpreis
Der Grundpreis wird von der Bewag für den Anschluss an das Fernwärmenetz berechnet. Er ist unabhängig von der tatsächlich gelieferten Wärmemenge und hängt von der grundsätzlichen Dimensionierung, dem Anschlusswert, ab.
Selbstverständlich können die Mieter der Heizkostenabrechnung widersprechen und Einsicht in die Unterlagen verlangen. Doch leider ist dazu etwas Fachkenntnis erforderlich, entweder die eigene oder die anerkannter Fachleute. Gerne lassen sich die Vermieter aber nicht in die Unterlagen schauen, denn welcher Vermieter oder Planer lässt sich gern von einem Mieter belehren, dass er zu großzügig berechnet und damit unnötige Kosten erzeugt hat.

Wärmepreise der Bewag (inkl. 16% MwSt.)

 

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