MieterEcho
Nr. 290 - Mai 2002

"Schufa" entscheidet über Wohnungsvergabe

 

 

Ellen und Klaus Nolden

Für Menschen mit negativem Schufa-Vermerk oder fehlender Mietschuldenfreiheit wird die Wohnraumversorgung trotz 100.000 leerstehender Wohnungen in der Hauptstadt zum Problem. Die von den zuständigen Behörden als "Wohnungsnotfälle" bezeichneten Betroffenen finden kaum noch einen neuen Vermieter.

Vor kaum zwei Jahren hatte die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ein neues Betreuungskonzept für Menschen mit Mietschulden entwickelt, das diejenigen unterstützen sollte, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Dieses Angebot schaffte auch wesentliche Voraussetzungen für den Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages mit dem Titel "Geschütztes Marktsegment". Der Vertrag verpflichtet die städtischen Wohnungsbauunternehmen bis heute, ein jährliches Kontingent von 1350 Wohnungen für die Vermietung an Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit unmittelbar bedrohte Menschen zur Verfügung zu stellen. Von dem Kontingent von 1350 Wohnungen sollten 1100 auf Einpersonenhaushalte entfallen und 250 auf Zwei- und Mehrpersonenhaushalte. Sind keine Einkünfte vorhanden, sollten die Mieten von den Sozialämtern übernommen werden. Der neue Vertrag gilt rückwirkend vom 1. Januar 2000 an, hat eine Laufzeit von drei Jahren und ersetzt den bisherigen, der seit 1993 in Kraft war. Der damalige Senatssprecher feierte denn auch das Beratungsangebot und den neuen Kooperationsvertrag als "eine Präventionsmaßnahme, die in dieser Form einmalig in Deutschland sei."

Die Praxis sieht anders aus

Wohnungsnotfälle sollen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bei der Wohnungssuche über das "Geschützte Marktsegment" durch Mitarbeiter der Bezirksämter unterstützt werden. Etliche Bezirksämter scheinen dazu nicht mehr in der Lage zu sein. So wurden die mit der Vergabe der Wohnungen aus dem geschützten Marktsegment beauftragten Sachbearbeiter des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg im Mai dieses Jahres gebeten, für die dreiköpfige Familie S. schnellstmöglichst eine angemessene Wohnung zu vermitteln. Vergeblich. Der Bezirk hatte keine einzige Wohnung für die Versorgung von Räumungsbedrohten im Angebot und macht auch bis heute keine Anstalten, Familie S. als Wohnungsbewerber mit Dringlichkeit vor Obdachlosigkeit zu bewahren.
Im reichen Bezirk Steglitz-Zehlendorf erhalten Räumungsbedrohte von Bezirksamtsmitarbeitern keine Hilfe über das Marktsegment, sondern nur den lapidaren Hinweis, dass in Marzahn oder Hellersdorf noch etliche Wohnungen angemietet werden könnten. Nicht ganz so schlecht steht es um die Versorgung von Räumungsbedrohten im Bezirk Mitte. Dort wurde einem Betroffenen über das geschützte Marktsegment immerhin noch zwei Wohnungsangebote von städtischen Wohnungsunternehmen vorgelegt.
Landeseigene Wohnungsunternehmen wie Stadt und Land oder DEGEWO lassen sich viel Zeit, ihre leerstehenden Wohnungen an Wohnungssuchende zu vermieten. Die Stadt und Land teilt Bewerbern z.B. mit, dass trotz WBS mit Dringlichkeit und anstehendem Räumungstermin erst in drei bis vier Wochen mit einem unverbindlichen Bewerbungsgespräch zu rechnen ist.
Familie S. hat sich seit Ende Mai bisher mehr als fünfzigmal um eine leerstehende Wohnung beworben. Immer ohne Erfolg. Wegen fehlender Mietschuldenfreiheit und negativer Schufa-Auskunft will niemand an die Familie vermieten. Mietverträge werden grundsätzlich nur abgeschlossen, wenn positive Vermieterbestätigungen vorgelegt werden können. Der letzte Vermieter soll dabei nicht nur bescheinigen, ob Mietschulden bestehen, sondern auch mitteilen, ob in den letzten zwölf Monaten durch den Bewerber Mieten gemindert oder gegen ihn Abmahnungen ausgesprochen wurden.

 

Startseite | MieterEcho Archiv