MieterEcho
Nr. 290 - Mai 2002

TECO

 

 

Joachim Oellerich

Klaus Nolden hatte im MieterEcho Nr. 287 über die Firma TECO berichtet. Eigentlich gar nicht viel, doch genug für zahlreiche Nachfragen. Veranlasst wurden sie durch Anzeigen in den Tageszeitungen mit dem charmanten Text: "Immobilienbüro sucht Menschen, die gerne gepflegte Wohnungen besichtigen (auch branchenfremd), Tel. 030-21 45 83 21". Gepflegte Wohnungen besichtigt eigentlich jeder gern. Und wenn sich damit auch noch die Aussicht auf ein Einkommen verbindet, wählt so mancher - auch Branchenfremde - mit Spannung die interessante Nummer. Es meldet sich, kultiviert, die Firma TECO. Kühle Professionalität überzeugt viele, doch so mancher fragt sich:

Wer ist TECO?

In der Tat, eine gute Frage zu deren Beantwortung wir Internet und Handelsregister zurate ziehen.

Unter www.TECO-city.de (Website nicht mehr online) listet die Firma die - hier ungekürzt wiedergegeben - Marksteine ihrer Geschichte auf:

1992  Gründung der Firma mit einem Mitarbeiter

1994  Aufbau eines überregionalen Immobilien- und Interessentenpools

1996  Zum Immobilienpool werden jetzt noch Fachseminare angeboten. Die TECO beschäftigt Fachleute, wie z.B. Vertreter von Wohnungsbaugesellschaften, Steuerberater und Rechtsanwälte als freie Rechtsanwälte

1998  Die TECO ist im Internet

2000  Kooperation mit einer der erfolgreichsten Immobilienbörsen

www.deutsche.immobilienboerse.de (Website nicht mehr online)

Die Deutsche Immobilienbörse AG ist Partner von n-tv, RTL, DM-Online, Sony, Siemens und Yahoo.

2002  Die Expansion beginnt. …

Eindrucksvoll! Einer Firma, die so Bedeutsames geleistet hat wie den Schritt ins Internet und die Kooperation mit einer der erfolgreichsten Immobilienbörsen (als Paket von der Deutschen Immobilienbörse, DIB, angeboten. Das billigste "Economy 10" kostet 39 Euro und das teuerste "Premium" 249 Euro im Monat), einer solchen Firma glaubt man gern, wenn sie schreibt: "Wir sind ein sehr expansives Unternehmen und wollen die Nummer eins im Deutschen Wohnungsmarkt werden."

Das Handelsregister gibt spärliche Auskunft über den Gesellschaftsvertrag der Firma "TECO Gesellschaft zur Beratung und Vermittlung von Immobilien und Finanzdienstleistungen mbH" vom 16.02.1993 und die Registereintragung vom 22.10.1993. Erste Geschäftsführerin war - so erfährt man - die Versicherungskauffrau Anja Stephanie Köhler, die aber bereits am 07.03.1994 von der Kauffrau Barbara Pniower abgelöst wurde. Frau Barbara Pniower ist, so scheint's, die Seele vom Buttergeschäft, denn auch heute noch führt sie den Betrieb. Nur zwischen Oktober 1995 und Dezember 1997 wurde sie durch die vielfältig aktive und in Immobilienkreisen nicht unbekannte Kauffrau Christa Hagemann geb. Ernst ersetzt.

Was macht die TECO?

Die Firma meint, "der Immobilienmarkt befindet sich im Aufwind" und sie habe "die Bedürfnisse des Marktes erkannt". Sie sieht "gute Aussichten für jene, die eine Schlüsselposition im Immobilienmarkt einnehmen - die Makler. Der dynamische Wachstumstrend beschert dem Maklerberuf eine langfristige und sichere Perspektive."

"Der Schwerpunkt (der TECO) liegt in der Vermittlung von Mietwohnungen. Insgesamt betreuen die TECO-Mitarbeiter derzeit über 300 Wohnungen und Häuser, auf der anderen Seite kümmern sie sich um die Wohnwünsche von über 400 aktuellen Kunden." Und dazu sind "Wissen, Persönlichkeit und Einfühlungsvermögen die besten Voraussetzungen."

Diese Voraussetzungen müssen die Interessenten, die in den gepflegten und Erfolg signalisierenden Räumen der TECO zahlreich aufkreuzen, beileibe nicht mitbringen. Sie können sie sich aneignen und, wen wundert's, auch dazu bietet die Firma TECO Gelegenheit, indem sie den "Erwerb von erstklassigem Know-How in einem firmeninternen Berufseinführungsseminar" als Bedingung für die Tätigkeit der aufgeregten Jungmakler vorschaltet.
In vier Stunden werden die Interessenten über die Themen
a. Das Wohnungsvermittlungsgesetz
b. Die Wohnflächenberechnung
c. Der Mietspiegel
d. Verschiedene Arten von Mietverträgen
e. Die Nachweisbestätigung
f. Der Zusammenhang von Nachweis und Vermittlung zum Hauptvertrag
gründlich und nachhaltig geschult.

Weil dies alles Spitze ist (einschließlich des zum Einsatz kommenden Overheadprojektors, so sinngemäß die Selbstaussage der Firma) und die Dozenten sowieso erste Klasse, muss man leider - selbstverständlich keine Gebühr - aber eine Kaution verlangen. Denn sonst könnte die Konkurrenz leicht ein derart qualifiziertes Instant-Studium für ihre eigene Zwecke missbrauchen. Das sieht doch wohl jeder ein.

Diese Kaution beträgt z.Zt. 590 Euro, wird aber nach der ersten Vermittlung in voller Höhe zurückgezahlt.

Großes Indianerehrenwort!

Die Tätigkeit für die Firma TECO

"Nach dem erfolgreichen Workshop können Sie sofort in die neue Karriere starten." Um dieses Versprechen einzulösen, erhält der Maklernachwuchs umgehend einen "Mitarbeitervertrag". Gleich der 1. Punkt trifft darin die entscheidenden Klarstellungen:

"Die Firma TECO bietet eine frei- und nebenberufliche Zusammenarbeit an. Es handelt sich nicht um ein Angestelltenverhältnis. … Sämtliche behördlichen Anmeldungen sind, sofern nicht vorhanden, vom Mitarbeiter eigenständig und auf eigene Kosten vorzunehmen."

Wer - und das tun wohl alle, die 590 Euro als nur im Erfolgsfall zurückzahlbare Kaution hinterlegen - "gewerbsmäßig" (was denn sonst?) Wohnungen zu vermitteln gedenkt, "bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde", besagt der § 34c der Gewerbeordnung. Ja, tatsächlich! Es ist ein Gewerbe anzumelden, meint auch der Vertrag, wenn er von "behördlichen Anmeldungen" raunt, denn mit TECO wird nur eine Zusammenarbeit vereinbart, kein Angestelltenverhältnis.

Die "Zusammenarbeit" beginnt mit zwei Terminen zur Wohnungsbestandsaufnahme, die der Neuling zugesichert bekommt. Diese Termine "akquiriert der TECO Innendienst bei Personen, die ihre Immobilien in der Zeitung anbieten."

Man muss sich das konkret so vorstellen: die TECO ruft bei annoncierenden Vermietern an, bekundet Interesse an der Vermittlung der Wohnung und vereinbart einen Termin zur Besichtigung. Nötig ist dazu weder eine Geschäftsbeziehung zu den Vermietern noch ein Auftrag, Grundlage ist lediglich eine Anzeige im Immobilienteil einer Zeitung und die gibt es reichlich. Bei den Wohnungen ist keine besondere Qualität gefordert, es kann und wird sich in der Regel sogar um schwer vermittelbare Ladenhüter handeln.

Diese beiden zugesicherten Termine müssen aber noch nicht einmal zustande kommen. Sie können aus verschiedenen Gründen ausfallen, so auch "wegen kurzzeitiger Zwischenvermietung". Was heißt, das wider Erwarten die Wohnungen doch noch vermietet worden sind. Der Mitarbeiter kann dann, innerhalb von fünf Tagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Ersatztermine anfordern. Tut er das nicht, hat die TECO diesen Punkt und damit auch schon den ganzen Vertrag erfüllt. "Die Rückvergütung der Kaution ist in dem Fall von ausfallenden Terminen ausdrücklich ausgeschlossen."

Doch nehmen wir an, die ersten Termine gehen klar oder der dynamische aber etwas begriffsstutzige Hoffnungsträger merkt noch nicht was gespielt wird und fordert tatsächlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von fünf Tagen Ersatztermine an, was passiert dann?

"Bei diesen Terminen nimmt der Mitarbeiter die Wohnungsdaten (Größe, Ausstattung usw.) anhand von Checklisten auf (3 Stück davon erhält er nach der Schulung, J.O.). Die aufgenommenen Daten (Kopie der Checkliste) sind umgehend per Post oder per Fax an die TECO zu schicken."

Der "TECO-Partner" vermisst also die Wohnung, wobei es ihm überlassen bleibt, ob er sich dabei dämlich vorkommt, füllt die mitgebrachten Checklisten aus, und schickt sie "umgehend" per Post oder Fax an die TECO.

Die Listen der TECO

Dies könnte man für die praktische nach der theoretischen Einführung, für die 590 Euro zu hinterlegen waren, halten. Jedenfalls erscheint, wer das überstanden hat, hinreichend konditioniert, die "TECO Bestandsobjekte und die TECO Bestandsinteressenten bezirksweise schriftlich (!) anzufordern."

Die Offenheit mit der in den schriftlichen Äußerungen der Firma, dem Mitarbeitervertrag, der Einführungsschrift "Willkommen bei der TECO" usw., immer wieder auf die Herkunft dieser Listen aus Zeitungsinseraten hingewiesen wird, kann man nur als zynische Arroganz empfinden.

Diese Listen sollen dann den TECO-Partner in die Lage versetzen, Vermieter und Mieter anzurufen, dem Vermieter zu erklären, dass er die Wohnung vermitteln möchte, dem Wohnungssuchenden mitzuteilen, dass er ihm eine Wohnung zeigen könne, falls der bereit ist, für eine zuvor schon in der Zeitung angebotene Immobilie (ohne dazu verpflichtet zu sein) zwei Monatsmieten Vermittlungsgebühr zu zahlen, und beide mit großem Bangen und Hoffen zusammenzubringen.

Wir haben keine Informationen darüber, dass dieses Verfahren jemals wirklich zu dem ersehnten Erfolg geführt hat. Sollte das aber der Fall sein, müsste der Mieter zwei Monatsmieten Maklergebühr an die TECO, nicht an den Jungpartner!, zahlen und der erhielte dann und nur dann seine Kaution zurück! Glückwunsch!!!!

Zusammenfassung und Wertung

Man könnte also kurz und knapp zusammenfassen: Die Firma TECO betreibt seit Jahren mit Erfolg ein Geschäft, das darin besteht, das Interesse an Wohnungsvermittlung zu wecken, dazu Nachmittagsschulungen für 590 Euro anzubieten und später den Absolventen dieser Schulungen systematisierte Listen von Zeitungsannoncenuf deren schriftliche Anforderung hin zu überlassen.

Dass auf dieser Grundlage wirklich Wohnungsvermittlungen zustande kommen, schätzen Fachleute außerordentlich skeptisch ein. Warum man sich aber die Annoncen nicht selber zusammenstellen kann und dazu eine im Grunde genommen lächerliche "Schulung" von 3-4 Stunden sowie die Listen der Firma TECO braucht, ist niemanden klar.

Der Eindruck, dass ähnlich wie bei Kaffeefahrten die Erwartung und die Leichtgläubigkeit von Menschen ausgenutzt werden, ist ungemein stark. Und sollte dies der Fall sein, wäre es um so verwerflicher, als hier viele Menschen, die durch Arbeitslosigkeit und Verlust sozialer Sicherungen in schwierige Lagen gebracht, die von der Firma TECO erweckte Illusion als eine existentielle Perspektive ansehen und mit für sie ganz besonders teuren 590 Euro bezahlen.

Doch der Firma TECO, hört man, geht es gut.

Kein Wunder. Denn entweder kassiert sie 590 Euro oder, sollte es wider Erwarten zu Vermittlungen kommen, jeweils eine von zwei Monatsmieten als Gebühr.

Die Berliner MieterGemeinschaft ist an Erfahrungsberichten sehr interessiert und auch bereit weitere Auskünfte zu erteilen.

Wir bitten deshalb alle Betroffenen, sich mit dem MieterEcho, c/o Joachim Oellerich in Vebindung zu setzen.

BMG, Möckernstraße 92
10963 Berlin
Stichwort: TECO
Tel. 215 90 62, Fax 216 85 15
e-mail: bmg-ag@ipn.de

 

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