MieterEcho
Nr. 290 - Mai 2002

"...mehr als gewohnt"

 

Als Mitglied der Berliner MieterGemeinschaft und ständiger Leser des MieterEchos möchte ich Sie über Ereignisse aus unserem Wohngebiet informieren, die bereits große Unruhe unter den Mietern hervorgerufen haben.

Seit Jahresbeginn beglückt die Hohenschönhauser Wohnungsbaugesellschaft Wohnungsbaugesellschaft mbH (HOWOGE) einen Teil ihrer Mieter mit Mieterhöhungsverlangen unter sonderbaren Begründungen. Betroffen sind u.a. der Wohnkomplex Treskowallee/Traberweg/Enginhardstraße in Lichtenberg. Während in den bis zum 01.01.2002 ausgesprochenen Mieterhöhungsverlangen in der Begründung formuliert wurde "als Beweismittel für die Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete nehmen wir auf den öffentlich bekannt gemachten Berliner Mietspiegel 2000 für die östlichen Bezirke und West-Staaken Bezug" und damit die Spannenhöchstwerte gefordert wurden, stellte man in einem Verlangen vom 30.01.2002 plötzlich fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete in dem statistisch erstellten Mietspiegel jedoch nicht in jedem Fall korrekt wiedergegeben wird.

Zur Begründung dieser neuen ortsüblichen Vergleichsmiete werden fünf Vergleichswohnungen angeführt, deren Nettokaltmieten bis zu 1,40 Euro/qm über dem Spannenhöchstwert des Berliner Mietspiegels (in diesem Fall Feld H6) von 5,25 Euro/qm liegen. Bei wenigstens drei dieser Wohnungen (die restlichen zwei liegen in einem anderen Stadtgebiet) handelt es sich um solche, die erst vor relativ kurzer Zeit neu bezogen worden sind und bei denen offenbar die zulässige Mietzinserhöhung bei Abschluss von Neuverträgen bzw. eine durch zusätzliche Modernisierungsaufwendungen in den Wohnungen begründete erhöhte Nettokaltmiete in Anspruch genommen wurde. Diese Wohnungen werden also jetzt als Vergleichswohnungen für allgemeine Mieterhöhungen herangezogen!
Derartige Mieterhöhungsverlangen erhielten auch Mieter, deren Nettokaltmieten bereits über dem Spannenhöchstwert des Berliner Mietspiegels liegen.
Zahlreiche betroffene Mieter legten Widerspruch gegen diese Verfahrensweise ein. Die HOWOGE verfasste daraufhin ein "Rundschreiben", das mit gleichlautendem Text offenbar an alle "Widersprüchler" versandt wurde. Ohne dass auf individuelle Punkte der einzelnen Widerspruchsbegründungen eingegangen wird, wird ein Erklärungsversuch über die "Streuung der Mietpreise durch unterschiedliche Faktoren der Preisbildungsmechanismen am Wohnungsmarkt" unternommen und der Widerspruch abgelehnt. Sinn und Zweck des Mietspiegels werden meines Erachten damit vollkommen unterlaufen, obwohl, wie aus der Presse zu entnehmen war, die Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsunternehmen beschlossen hatten, Mieterhöhungen ausschließlich mit dem Mietspiegel zu begründen. Die Methode, einige ausgewählte Wohnungen, die aus irgendwelchen besonderen Gründen im Mietpreis hochgezogen wurden, als Vergleichswohnungen für allgemeine Mieterhöhungen heranzuziehen, ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Dass viele der vor allem älteren Mieter aus Unkenntnis oder Ängstlichkeit das Ansinnen der HOWOGE widerspruchslos in Kauf nehmen, liegt sicher ganz im Interesse der Firma, die in ihrem Briefkopf-Logo sinnvollerweise ausgedruckt hat "...mehr als gewohnt".
K.R.