MieterEcho
Nr. 290 - Mai 2002

Mitgliederversammlung in Hohenschönhausen

 

Am 12.03.02 fanden sich 38 Mitglieder der Bezirksgruppe zur satzungsgemäßen Mitgliederversammlung 2002 zusammen. Als Gast wurde Gudrun Bahn vom Vorstand begrüßt. Zum Thema "Das neue Mietrecht und wie können wir es nutzen?" gab die Rechtsanwältin Birgit Kleinspehn einen sehr umfassenden Überblick und zeigte verständlich die Vorteile und seine Tücken auf.

Im Rechenschaftsbericht der Delegierten wurden die Schwerpunkte der Arbeit im Jahre 2001 dargestellt. Gegenstand der Beratung waren in insgesamt 518 Fällen: Betriebskosten (229), Mieterhöhungen (105), Modernisierung (74) und Mängel an der Mietsache (74).

Im Jahre 2001 ragte die Harry-Gerlach-Wohnungsverwaltung bei den Betriebskosten hervor. Es wurde versucht, den Leerstand bei einigen Positionen abzuwälzen indem die Gesamtwohnfläche durch eine nicht zulässige "bewohnte Fläche" ersetzt wurde.

Nicht existierende Hausmeister sollten bezahlt werden und der Umlageschlüssel wurde entgegen gesetzlicher Festlegungen (früher im MHG, jetzt im BGB) rückwirkend verändert. Die gleiche Wohnungsverwaltung verlangte von elf ihrer 32 Mieter im Jahre 2001 eine Mieterhöhung. Nur ein Erhöhungsverlangen konnte nach Prüfung akzeptiert werden. Zehn Mieter lehnten die Mieterhöhung ab oder erteilten eine Teilzustimmung auf der Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Berliner Mietspiegel 2000. Der Vermieter wies die Widersprüche zurück. Leider gab eine ältere Mieterin dem Druck nach und bezahlte die verlangte Miete. Die anderen neun Mieter ließen sich verklagen. Bei den Verhandlungen vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen wurden zwei Klagen zurückgewiesen, vier gerichtliche Vergleiche geschlossen, zwei Klagen im Prozess zurückgezogen und nur einmal zu Gunsten des Vermieters entschieden. Das auch nur, weil der Richter mit seiner Auffassung von den im Mietspiegel enthaltenen Orientierungshilfen für die Spannungseinordnung von den Einschätzungen der anderen Richter an diesem Amtsgericht deutlich abwich.

Bei den vier Vergleichen wurden die Forderungen des Vermieters von 156 DM monatlich zurückgewiesen. Gegen eine Klageabweisung legte der Vermieter Berufung ein. Die Verhandlung findet demnächst vor dem Landgericht statt. In den bisherigen Prozessen haben die Mieter unrechtmäßige Forderungen in Höhe von monatlich 291 DM, das sind im Jahr immerhin 3492 DM, durch den in unserem Verein organisierten Widerstand abgewiesen. Dabei geht es bei den einzelnen Mietern um Beträge zwischen 17 DM und 81 DM, die monatlich nicht zu zahlen sind.

Die Mitgliederversammlung würdigte besonders das Engagement der Rechtsanwältin Birgit Kleinspehn bei der Mieterberatung und der Prozessvertretung. In der Diskussion wurde der Arbeitsplan der Bezirksgruppe bestätigt und dem Bezirksaktiv für die Arbeit im Jahre 2001 gedankt.