MieterEcho
Nr. 282 - November/Dezember 2000

Ergänzung zum Mietspiegel: Betriebskostenpauschalen

 

Das Beratungs- und Forschungsunternehmen GEWOS ermittelt in Berlin die Mietspiegelwerte. Aber nicht nur diese sondern auch die durchschnittlichen Betriebskostenpauschalen. Seit einigen Jahren, in denen die Umstellung von Brutto- auf Nettokaltmieten im Westteil der Stadt voranschreitet, werden die Ergebnisse dieser Erhebungen veröffentlicht. Nachfolgend sind die Tabellen der letzten Umfrage dargestellt.
Diesen Tabellen ist Erstaunliches zu entnehmen. Die Betriebskosten im Westteil der Stadt sind seit 1996 um ca. 30% durchschnittlich gestiegen, das ist ein Vielfaches der sonstigen Preissteigerungen.
Ein Rätsel! Und zwar eines, das wir zur Zeit zwar noch nicht lösen, bei dem wir aber erklären können, was daran so rätselhaft ist.
Die Betriebskostenpauschalen setzen sich aus 17 umlagefähigen einzelnen Betriebskostenarten zusammen. Deren Anteil an dem Gesamtbetrag ist dabei höchst unterschiedlich. An die Wasserwerke gehen fast 30%, die Grundsteuer beansprucht ca. 12% und die Müllabfuhr schluckt ungefähr 10%.
Bis weit in die zweite Hälfte der 90er Jahre stiegen die Gebühren für Wasser/Abwasser und für die Müllbeseitigung in einem rasenden Tempo und lieferten dadurch der seinerzeitigen Betriebskostenexplosion die Erklärung. Seit 1996 aber sind die Wasserpreise nicht mehr gestiegen, haben sich die Grundsteuern nicht erhöht und die BSR z.B. hat zum 1.4.99 sogar die Preise gesenkt.
Für die Vermieter sind die Betriebskosten durchlaufende Posten. Zudem sind die Wohnungsunternehmen zu sparsamem Wirtschaften verpflichtet. Ausbleibende Preissteigerungen der Dienstleister, sowie stagnierende Steuersätze können nun durchaus keine an die Mieter weiterzureichende Erhöhungen verursachen.
Wenn aber dennoch eklatante Steigerungen festgestellt werden müssen, kann es entweder nur im Bereich der von den Wohnungsunternehmen selbst verursachten Kosten liegen: Hauswart, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung etc. oder daran, dass eben doch nicht sehr kostengünstig zu Lasten Dritter gewirtschaftet wird oder aber, dass das eine oder andere und zunehmend mehr bei den Vermietern selbst hängen bleibt.
Auf jeden Fall haben wir es z.Zt. mit einem Rätsel zu tun.
Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) wurde kurzfristig um Auflösung des Rätsels gebeten, lieferte bis zum Redaktionsschluss noch keine Erklärung. Aber wir sind diesbezüglich guter Dinge.
Alfred Gerhard

Auswirkungen von Sondermerkmalen

Die im MieterEcho 281 ausführlich dargelegten Mietpreise aufgrund der Mietspiegel 2000 für Ost- und West-Berlin können darüber hinaus durch Sondermerkmale beeinflusst werden. Die das Mietengefüge betreffende Untersuchung, die die Grundlage der Mietspiegel darstellt, ergab, dass folgende Sondermerkmale erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben. Gegenüber einer Standardwohnung weicht die Höhe der ortsüblichen Vergleichmiete von den nach der Mietspiegelwertetabelle unter Berücksichtigung der Orientierungshilfen ermittelten Mietwerten um folgende Beträge ab:

Einheitliche Sondermerkmale für die östlichen und westlichen Bezirke: Zu-/Abschläge in DM/m2 monatlich

Moderne Einbauküche
Eine moderne Einbauküche (in den östlichen Bezirken ab dem 03.10.1990 neu eingerichtet oder modernisiert) ist ausgestattet mit Küchenschränken, Einbauherd mit vier Kochstellen, Einbauspüle sowie Wand- und Bodenfliesen      0,20

Modernes Bad:
Ein Bad (in den östlichen Bezirken ab dem 3.10.1990 neu eingerichtet oder modernisiert), dessen Boden und sämtliche Wände über 1,40 m Höhe gefliest sind und das über eine Einbauwanne oder -dusche verfügt.      0,42

Hochwertiger Bodenbelag
Die überwiegende Zahl der als Wohnraum genutzten Zimmer verfügen über Parkett oder einen Teppichboden mit besserer Qualität als Nadelfilz o.ä.      0,43

Lage der Wohnung im Erdgeschoss      -0,15

Gartennutzung
Eine nicht öffentliche Grünfläche, die nur den Mietern zur Verfügung steht und eindeutig von den umgebenen Grünanlagen abgrenzt ist (nicht individueller Mietergarten)      0,22

Westliche Bezirke

 

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