MieterEcho
Nr. 278 - März/ April 2000

Leserbriefe

 

Zu dem Artikel "Alternative Vorschläge zur Mietrechtsreform" ME 277

Ich bin der Meinung, dass eine Kappungsgrenze von 20% völlig sinnlos und überflüssig ist, denn eine Wohnung wird weder schöner noch größer. Ausserdem steigt kein Einkommen um 20%. Dieses Gesetz bevorzugt nur Vermieter, die ohnehin alles auf die Miete umlegen, selbst Grundsteuer und Versicherung. Am Ende kassieren sie nur Gewinne. Ich hoffe, dass Sie Ihren Einfluss geltend machen im Sinne der Mieter.

M. Garz

Das Haus in dem ich wohne, gehört zum Kiezgebiet Stefanstraße. Hier darf der Vermieter die Miete nach einer Modernisierung von x DM pro m2 nicht überschreiten. Leider nur nach einer Modernisierung. Bei der prozentualen Erhöhung gilt dies leider nicht. Warum nicht? Das Haus war schon immer Privatbesitz. Als wir 1982 einzogen, bekamen wir eine normale Mieterhöhung, die Neben- und Heizkostenabrechnung. Der Eigentümer gab sich immer viel Mühe mit dem Haus. 1987 wurde das Haus verkauft. Der neue Eigentümer formte die Bruttokaltmiete. Auf Anraten der MieterGemeinschaft ließen die Hausbewohner ihn gewähren. Nun fällt ihm ein, dass es ein schlechtes Geschäft war. Die Erhöhung der Nebenkosten waren so hoch, dass er sie mit den Mieterhöhungen nicht abfangen konnte. Jetzt möchte er die Bruttokaltmiete wieder in eine Nettokaltmiete umwandeln. (Als Köder drückte er über formale Tricks die Nebenkosten auf 1,67 DM/m2, d.R.) Die Mieter haben die Rückumwandlung abgelehnt. Wenn wir zugestimmt hätten würden wir enorme Nachzahlungen haben, da mit 100%iger Sicherheit plötzlich (die realen Kosten, d.R.) die Reinigung und der Hausmeister wieder in den Nebenkosten drin wären.

Dietmar Lippeck

Da ich von Berlin nach Aachen verzogen bin...

Ich habe auch das MieterEcho sehr geschätzt, das nicht nur die aktuelle Rechtsprechung referierte, sondern Hinter- wie auch Abgründe des Berliner Wohnungsmarktes kritisch kommentierte. Ich möchte mich dafür bedanken.

Kay Sempell

 

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