Betriebskosten
Reaktion auf die Abrechnung
Sobald Sie eine Betriebskostenabrechnung im Briefkasten vorfinden, raten wir dringend, diese innerhalb des vorgeschriebenen Prüfungszeitraums zu überprüfen.
Da eine Betriebskostenüberprüfung sich auch auf den Mietvertrag erstreckt, empfehlen wir Ihnen, diese von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt durchführen zu lassen, da nur diese(r) Mietvertragsklauseln zuverlässig verstehen, auslegen und erläutern kann. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte warten auf Sie in all unseren Beratungsstellen. Wir bieten auch eine spezielle Betriebskostenberatung an.
Gegen die Abrechung können Sie auch vorgehen, wenn Sie die Nachzahlung aus der Abrechnung bereits bezahlt oder das Guthaben aus der Abrechnung angenommen haben - vorausgesetzt die Einwendungsfrist ist noch nicht abgelaufen. Dies entschied der BGH (Urt. v. 12.01.2011, AZ: VIII ZR 296/09). Damit hat er der Rechtsansicht, die Zahlung bzw. Annahme sei ein konkludentes Anerkenntnis der Abrechnung, eine Absage gemacht. Folglich geben Mieter/innen nunmehr allein durch die Zahlung bzw. Annahme nicht zu verstehen, dass sie mit der Abrechnung einverstanden sind.
Neben der Überprüfung der Abrechnung selbst und der entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungen ist auch die Einsicht in die Belege, die der Abrechnung zugrundeliegen, wichtig. Näheres hierzu finden Sie unter "Belegeinsicht".