Wohnungsmarkt – 29.07.2011
Wie viel Wohnraum bietet Berlin für Bezieher von ALG II?
Während immer mehr Wohnungen als Ferienwohnungen angeboten werden, geraten Hartz 4 Haushalte zunehmend an den Rand des Wohnungsmarktes.
Die Übernahme der Wohnkosten für Bedarfsgemeinschaften, die Arbeitslosengeld II beziehen, sind im § 22 des Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Dort heißt es: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“
Festzulegen, was als angemessen gelten kann, ist – innerhalb eines von der Rechtssprechung erstellten Rahmens – Aufgabe der Kommunen. In Berlin hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Jahre 2009 die letzte Version der Ausführungsvorschrift Wohnen mit Richtwerten „für angemessene Brutto-Warmmieten“ erlassen.
Übernommen werden für:
| Ein-Personen-Haushalte | 378,00 Euro bruttowarm |
| Zwei-Personen-Haushalte | 444,00 Euro bruttowarm |
| Drei-Personen-Haushalte | 542,00 Euro bruttowarm |
| Vier-Personen-Haushalte | 619,00 Euro bruttowarm |
| Fünf-Personen-Haushalte | 705,00 Euro bruttowarm |
Bereits auf den ersten Blick werden Zweifel an der Realitätstüchtigkeit dieser Zahlen wach. Der Eindruck findet seine Bestätigung, wenn der Wohnungsmarkt hinsichtlich der Menge der zu diesen Sätzen zur Verfügung stehenden Wohnungen befragt wird.
Eine Untersuchung der im Mietspiegel aus dem Jahre 2011 ausgewiesenen Bestandsmieten ergibt folgendes Bild:
| Personen | Bedarfsgem. | Whg./AV | gegen 2007 | in % |
|---|---|---|---|---|
| Eine | 203.696 | 224.939 | -49.063 | -21.8 |
| Zwei | 56.106 | 177.075 | -2.925 | -1,7 |
| Drei | 34.689 | 275.320 | -14.680 | -5,9 |
| Vier | 37.942 | 101.569 | -4.431 | -4,4 |
Um die rd. 225.000 Wohnungen deren Mieten durch die Sätze der AV Wohnen z.Zt. der Mietspiegelerstellung abgedeckt waren, konkurrieren nicht nur die ca. 203.000 Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften, auf sie sind auch Bezieher/innen von Grundsicherung sowie Student/innen und Kleinverdiener/innen angewiesen.
Außerdem beschränkt sich die Nachfrage nicht nur auf Mieter/innen mit kleinem Haushaltsbudget, auch zahlungsfähigere wissen die Vorteile einer preiswerten Wohnung zu schätzen.
Der absurde Effekt ist, dass wegen der überproportionalen Nachfrage die Mieten gerade in diesen Segmenten, auf die alle sozial Schwachen dringendst angewiesen sind, am stärksten steigen und folglich die bezahlbaren Bestände weiter abschmelzen.
Wer jetzt durch Mieterhöhungen oder Kündigungen zum Umziehen gezwungen wird, hat wenig Chancen auf dem Markt eine Wohnung zu finden, denn die Angebotsmieten liegen noch einmal um ca. 20% über den der obigen Berechnung zugrundegelegten Bestandsmieten.
Eine Anpassung der Sätze der AV Wohnen an die Realität des Wohnungsmarktes ist zwar fällig, aber bei der Besetzung der Senatsverwaltung mit der neoliberalen Senatorin Bluhm nur dann zu erwarten, wenn die Betroffenen einen entsprechenden Druck entwickeln.
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