BMG-Schriftzug



MIETRECHT

Urteile

 Unwirksame Kautionsabrede

Eine Kautionsabrede ist nicht nur dann unwirksam, wenn im Mietvertrag eine andere Fälligkeit als in § 551 BGB (neue Fassung) bzw. § 550 B BGB (alte Fassung) vereinbart wurde, sondern auch dann, wenn in der Vereinbarung überhaupt keine Regelung zur Fälligkeit getroffen wurde.

AG Neukölln, Urteil vom 16.08.2001 - 7 C 254/01 -

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Burkhard Draeger

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 292

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