Berliner Mietergemeinschaft e.V.

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Mietrecht

Urteile

Unwirksame Kautionsabrede

Eine Kautionsabrede ist nicht nur dann unwirksam, wenn im Mietvertrag eine andere Fälligkeit als in § 551 BGB (neue Fassung) bzw. § 550 B BGB (alte Fassung) vereinbart wurde, sondern auch dann, wenn in der Vereinbarung überhaupt keine Regelung zur Fälligkeit getroffen wurde.

AG Berlin Neukölln, Urteil vom 16.08.2001 – AZ 7 C 254/01 –

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Burkhard Draeger

Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 292


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