Mietrecht
Urteile
Mietminderung bei Einrüstung durch Dachgeschossausbau
Für die fortdauernde Einrüstung und Verdunkelung der ganzen Wohnung durch die Baugardine wurde eine Mietminderung um 30% der Bruttokaltmiete als angemessen angesehen und die Räumungs- und Zahlungsklage des Vermieters abgewiesen.
AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 26.07.1995 – AZ 4C202/95 –
Mitgeteilt von Berndt Hintzelmann
Veröffentlicht in MieterEcho Nr. 255

