Mietrecht
Tipps von A bis Z
Mietspiegel
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mieter/innen und Vermietern erstellt wird (§ 558c BGB).
Nicht jede gezahlte Miete ist jedoch ortsüblich, beispielsweise die Gefälligkeitsmiete oder die Wuchermiete. Durch bestimmte Methoden, namentlich die Extremwertbereinigung und die Spannenbildung, werden die unüblichen Mieten bei der Erstellung des Mietspiegels herausgefiltert.
Bei einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern als solche anerkannt wird.
Weitere Informationen finden Sie hierzu auch unter Berliner Mietspiegel 2009.
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