BMG-Schriftzug



Mietrecht

Tipps von A bis Z

 Gesundheitsgefährdung

Wohnungen sollen Schutz und Sicherheit geben. Mitunter aber birgt die Wohnung selbst Gefahren. Selbstverständlich können Mieter/innen in solchen Fällen Abhilfe verlangen. Sie können die Miete kürzen, womöglich Schadensersatz verlangen und gegebenenfalls das Mietverhältnis fristlos kündigen. Eine Einrede des Vermieters, dass die Mieter/innen bei Abschluss des Mietvertrags die Gefährdung gekannt hätten, ist unerheblich.

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