Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Unwirksame Betriebskostenabrechnung über ein Rumpfjahr

Eine Betriebskostenabrechnung, die lediglich für den Zeitraum vom 25. April bis 31. Dezember eines Jahres erstellt wird, obwohl die Mieter das ganze Jahr in der Wohnung wohnten, ist unzulässig.

Die Vermieterin durch eine Zwangsversteigerung Eigentümerin des Hauses geworden und trat im Laufe des Jahres 2006 in den Mietvertrag ein. Sie rechnete über die Betriebskosten 2006 nicht – wie in § 566 BGB vorgeschrieben – jährlich, sondern lediglich über den Zeitraum vom 25.04.2006 bis 31.12.2006 ab. Die Vermieterin forderte aus dieser Betriebskostenabrechnung von den Mietern eine Nachzahlung. Das Amtsgericht Mitte wies die Klage der Vermieterin ab und stellte klar, dass eine solche Teilabrechnung unzulässig ist. Darüber hinaus nannte die Abrechnung die Vorauszahlungen der Mieter nicht, und es fand ein anderer Umlageschlüssel als in den Vorjahren Anwendung, ohne dass dieser erläutert wurde. Auch aus diesen Gründen war die Abrechnung unwirksam, eine Nachzahlung stand der Vermieterin nicht zu.


Mitgeteilt von Rechtsanwalt Gerd-Peter Junge


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Alles was Sie über die Mietkaution und Bürgschaften wissen sollten.

Was sollte vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages beachtet werden?

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"