Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Staffelmiete

Was hat die Vereinbarung einer Staffelmiete zur Folge?

Staffelmieten (§ 557 a BGB) sind vertragliche Vereinbarungen, mit denen im Voraus die jeweilige Miete oder die jährlichen Mieterhöhungen über einen bestimmten Zeitraum betragsmäßig genau (also nicht nur in Prozenten) vereinbart werden. Eine Kündigung kann dabei für maximal 4 Jahre ausgeschlossen werden.

Die Miete erhöht sich bei der Staffelmiete automatisch jedes Jahr, ohne dass es einer Mitteilung bedarf. Die Mieterhöhungen werden allerdings durch § 5 WiStG begrenzt.

Zusätzliche Mieterhöhungen, z.B. auf Grund einer gestiegenen ortsüblichen Vergleichsmiete oder Modernisierung, sind in diesem Zeitraum allerdings unzulässig - lediglich Betriebskostenerhöhungen dürfen weitergegeben werden, wenn es im Mietvertrag steht.


Unser Online-Beitrittsformular macht Ihnen den Beitritt ganz einfach.
Ausfüllen ... abschicken ... Mitglied sein!

Kreuzberger Taekker-Mieter/innen wehren sich gegen die Verdrängung aus dem Zuhause. Wo bleibt das Umwandlungsverbot? ...mehr

Überhöhte Heizkostenabrechnung? - Unsere Infoschrift hilft bei der Überprüfung...

Mieterhöhung mit Begründung übern Mietspiegel? – Erfahren Sie, was sie nicht akzeptieren müssen...

Was sollte vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages beachtet werden?

Aktualisiert: Ihre Wohnung wird in Eigentum umgewandelt? Lesen Sie, was Sie beachten sollten.

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr