Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Wassereinbruchs in die Wohnung

Dringt durch einen verstopften Balkonabfluss einer leer stehenden Wohnung Wasser in die darunter liegende Wohnung ein, ist der Vermieter den Mieter/innen dieser Wohnung zum Ersatz des ihnen entstehenden Schadens verpflichtet.

In einer Nacht im Mai 2013 drang in die Wohnung der Mieterin aus der darüber liegenden Wohnung in erheblicher Menge Regenwasser ein, welches den Teppichboden im Kinderzimmer ihrer Wohnung durchnässte. Als Ursache des Wassereinbruchs wurde ein verstopfter Balkonabfluss in der darüber liegenden, leer stehenden Wohnung ermittelt. Vom Teppich im Kinderzimmer ging in der Folgezeit ein starker Modergeruch aus, sodass er letztendlich ausgetauscht werden musste. Die Mieterin machte nicht nur Minderungsansprüche für Juni und Juli 2013 geltend, da das Zimmer wegen des unangenehmen Geruchs in dieser Zeit nicht nutzbar war. Darüber hinaus zog sie Kosten für den Ersatz des Teppichs sowie für den Stromverbrauch der an zwei Tagen aufgestellten Trocknungsgeräte sowie für die von ihr aufgewandte Arbeitszeit (8,50 € pro Stunde) von der Miete ab. Das Amtsgericht Mitte gestand ihr nicht nur eine Mietminderung zu (wenn auch nicht in der geltend gemachten Höhe), sondern sah auch den Ansatz von 4 Stunden à 8,50 € für erste Notmaßnahmen nach dem Einbruch des Wassers – Aufwischen des Wassers, Sicherung der Einrichtung etc. – für angemessen an. Darüber hinaus stellte es klar, dass der Vermieter in leer stehenden Wohnungen die Abflüsse kontrollieren muss. Unterlässt er dies, hat er bei seinen Mieter/innen eintretende Schäden zu vertreten, weshalb er der Mieterin auch die angemessenen Kosten für den Ersatz des zerstörten Teppichs ersetzen müsse.

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Franziska Dams


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Überhöhte Heizkostenabrechnung? - Unsere Infoschrift hilft bei der Überprüfung.

Alles was Sie über die Mietkaution und Bürgschaften wissen sollten.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"