Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Rohrverstopfung

Müssen Mieter/innen die Beseitigung von Abflussverstopfungen bezahlen?

Grundsätzlich ist der Vermieter zur Behebung des Schadens verpflichtet. Nur wenn der Vermieter beweisen kann, dass die Mieter/innen den Schaden schuldhaft verursacht haben, müssen sie die Kosten tragen.

Regelungen nach denen sich die Mieter/innen an den Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen an der Hauptwasserleitung zu beteiligen haben, benachteiligen die Mieter/innen unangemessen und sind daher zumindest in Formularmietverträgen unwirksam.

Wenn der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist oder das Rohr schon vor Mietvertragsabschluss verstopft war, können die Mieter/innen für eventuelle Schäden Ersatz verlangen. Allerdings müssen sie diese Schäden im Zweifel auch beweisen.

Wenn sich die Verstopfungen häufen oder andere Verdachtsmomente auf einen Rohrdefekt hinweisen, muss der Vermieter tätig werden. Unternimmt er nichts, dann haftet er für mögliche Schäden.


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