Qualifizierter Mietspiegel
Ein Qualifizierter Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mietern und Vermietern als solche anerkannt wird (§ 558 d BGB).
Beim Berliner Mietspiegel handelt es sich um einen solchen qualifizierten Mietspiegel, der zum Maßstab bei Mieterhöhungsbegehren für nicht preisgebundenen Wohnraum wird. Zur Bedeutung und Benutzung des Berliner Mietspiegels lesen Sie bitte im separaten Mietrechts-Tipp weiter.
Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Berliner Mietspiegel 2011, sowie in der Infoschrift „Mieterhöhung“ der Berliner MieterGemeinschaft und den Berichten des MieterEchos zur Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2011.






