Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Nebenkosten: Verspätete Betriebskostenabrechnung

Die Betriebs- und/oder Heizkostenabrechnung ist Ihnen erst nach Ablauf der Abrechnungsfrist zugegangen und beharrt Ihr Vermieter dennoch auf der Begleichung des Nachzahlungsbetrags?

So könnte Ihre schriftliche Reaktion darauf lauten:
 

                                                                                                                           Berlin, den (DatumBetriebskostenabrechnung für (Jahr)
 

Sehr geehrter Herr (Name),
 

die von Ihnen erstellte Betriebskostenabrechnung für (Jahr) ist mir am (Datum) zugegangen. Mit dieser Abrechnung machen Sie eine Nachzahlung für den Zeitraum vom (Datum) bis (Datum) geltend.
 

Das Gesetz schreibt vor, dass über die Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen ist. Wird diese Frist überschritten, können Nachforderungen nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Fristversäumnis nicht zu vertreten hat.
 

Da Sie die Abrechnungsfrist nicht eingehalten und in Ihrem Begleitschreiben auch keinerlei Umstände vorgetragen haben, weshalb Sie die Verspätung nicht zu vertreten hätten, ist Ihre geltend gemachte Nachforderung gegenstandslos.
 

Mit freundlichen Grüßen.


 
Sie können sich Formulierungen aus den oben stehenden Vorschlägen herauskopieren und in einen von Ihnen verfassten Brief einfügen. Sie können auch die unten stehende Textdatei (Dateiformat: Microsoft Word) herunterladen und als Vorlage benutzen.

 

Bitte beachten Sie: Versenden Sie Ihr Schreiben an den Vermieter am Besten per Einschreiben oder werfen Sie es unter Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein.


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