Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Nebenkosten: Belegzusendung

Sie möchten die Originalbelege, die der aktuellen Betriebskostenabrechnung zugrundeliegen, einsehen, die Belegeinsicht in den Räumlichkeiten Ihres Vermieters/Ihrer Hausverwaltung ist Ihnen aber nicht zumutbar?

So könnte Ihr Schreiben aussehen, mit dem Sie die Zusendung der Belege einfordern:
 

                                                                                                                     Berlin, den (Datum)
 

Betriebskostenabrechnung (Jahr) / Belegzusendung
 

Sehr geehrter Herr (Name),
 

die Betriebskostenabrechnung für (Jahr) habe ich erhalten.
 

Bevor ich den Nachzahlungsbetrag leisten oder das Guthaben annehmen werde, möchte ich gerne die entsprechenden Originalbelege überprüfen.
 

Wie Ihnen wohl bekannt ist, sind Mieter/innen nicht zur Einsichtnahme der Belege in den Räumlichkeiten des Vermieters verpflichtet, wenn dies für sie unzumutbar ist. Vielmehr steht ihnen dann ein Recht auf Belegzusendung zu.
 

Aufgrund meiner Krankheit sehe ich mich nicht imstande, den Weg in Ihre Büros zu unternehmen. Die Belegeinsicht ist für mich momentan unzumutbar. / Dies ist vorliegend der Fall, da Ihr Büro nicht in Berlin ist, sondern in (Stadt) und die Kosten der Reise in keinem Verhältnis zur Belegeinsicht stehen. / (andere Unzumutbarkeitsgründe)
 

Ich benötige die Belege für folgende Kostenpositonen:

1. (Kostenposition, z.B. Hauswart)

2.

3.

...

Ich bitte um zeitnahe Zusendung.

 

Mit freundlichen Grüßen.


Achtung: Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung können Ihnen Kopierkosten in Rechnung stellen, wenn Sie die Zusendung der Belege wünschen. Bis zu 25 Cent pro Blatt sind möglich.

 

Sie können sich Formulierungen aus den oben stehenden Vorschlägen herauskopieren und in einen von Ihnen verfassten Brief einfügen. Sie können auch die unten stehende Textdatei (Dateiformat: Microsoft Word) herunterladen und als Vorlage benutzen.

 

Bitte beachten Sie: Versenden Sie Ihr Schreiben an den Vermieter am Besten per Einschreiben oder werfen Sie es unter Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein.


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