Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mietspiegel

Was ist ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mieter/innen und Vermietern erstellt wird (§ 558c BGB). Nicht jede gezahlte Miete ist jedoch ortsüblich, beispielsweise die Gefälligkeitsmiete oder die Wuchermiete. Durch bestimmte Methoden, namentlich die Extremwertbereinigung und die Spannenbildung, werden die unüblichen Mieten bei der Erstellung des Mietspiegels herausgefiltert. Bei einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird und von der Gemeinde oder den Interessenverbänden von Mieter/innen und Vermietern als solche anerkannt wird.
Für den Mietspiegel 2023 konnten aus zeitlichen Gründen keine Mietdaten erhoben und ausgewertet werden. Um keine Mietspiegellücke entstehen zu lassen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen einfachen Mietspiegel erstellt, dessen Mietwerte auf einer Indexfortschreibung der Mietdaten aus dem Mietspiegel 2021 basieren.
Auch einfache Mietspiegel sind als Begründungsmittel für eine Mieterhöhung geeignet und können
neben Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten zur Begründung von Mieterhöhungsbegehren für nicht preisgebundenen Wohnraum herangezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie hierzu bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Berliner Mietspiegel, sowie in unserer Infoschrift „Mieterhöhung“ und den Berichten des MieterEchos zur Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2023.


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