Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung im eigenen Namen ohne Hinweis auf die Stellvertretung

Ein von einer Hausverwaltung abgegebenes Mieterhöhungsverlangen muss erkennen lassen, dass es nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Eigentümers abgegeben wird.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Hans-Christoph Friedmann

 

Die Mieter erhielten von der ihnen bekannten Hausverwaltung ein Mieterhöhungsverlangen. Im Absenderfeld im verwendeten Formular befand sich der Stempel der Hausverwaltung. Unterschrieben war das Formular vom Hausverwalter. Im Text fand sich kein Hinweis, dass die Zustimmung zur Mieterhöhung im Auftrag und im Namen des Vermieters verlangt werde. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg folgte der Auffassung der Mieter, dass das Erhöhungsverlangen aus diesem Grund formell unwirksam sei. Zwar könne eine solche Erklärung auch von einem Stellvertreter (hier: der Hausverwaltung) abgegeben werden. Dieser müsse aber kenntlich machen, in wessen Namen er handele. Nach Auffassung des Amtsgerichts ändert an der formellen Unwirksamkeit auch nicht, dass den Mietern die Hausverwaltung und deren Tätigkeit für den Vermieter bei Erhalt der Mieterhöhung bekannt war. Mieter müssen erkennen können, wer die Zustimmung zur höheren Miete verlangt.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Infoschrift

Untermiete

Die wichtigsten Tipps und Infos zu den Themen Untermiete und Wohngemeinschaften.

Alles was Sie über die Mietkaution und Bürgschaften wissen sollten.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"