Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Mieterhöhung nach dem Berliner Mietspiegel 2013 und wohnwerterhöhende Merkmale

Können Mieter einen rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss nur nach Abschluss eines zusätzlichen Vertrags mit einem Dritten nutzen, liegt kein wohnwerterhöhendes Merkmal nach der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung vor.
Weist ein rundherum geschlossener Hinterhof Außenmaße von 13,50 m auf 18,00 m auf, liegt eine verdichtete Bebauung vor.
 
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Andreas Fehlhaber

 

 

Die Vermieterin machte im Rahmen eines Prozesses um eine Mieterhöhung geltend, es liege als wohnwerterhöhendes Merkmal ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss vor. Die Mieter könnten die Grundversorgung (Fernsehempfang) kostenlos nutzen und müssten nur für die Nutzung der Rückkanalfähigkeit (Telefon, Internet) einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abschließen. Das Amtsgericht Neukölln und das Landgericht Berlin folgten dieser Auffassung nicht: Wohnwerterhöhend sei nach dem Wortlaut der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2013 nur die vollständige Nutzbarkeit des rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses ohne vertragliche Bindung mit einem Dritten. Das Landgericht stellte klar, dass eine andere Auslegung gegen den eindeutigen und unmissverständlichen Wortlaut der Orientierungshilfe nicht möglich sei. Dass dieses Angebot nur bei einer sehr geringen Anzahl von Wohnungen zu finden sein dürfte, spiele keine Rolle.
Außerdem stellte das Landgericht in seinem Urteil klar, dass bei einem rundherum geschlossenen Innenhof mit Randmaßen von 13,50 m auf 18,00 m eine verdichtete Bebauung vorliege, mit den typischen Folgen für das Wohnen wie „z. B. beschränkte bzw. fehlende Aussicht, Belichtung, Einsehbarkeit, Lärmübertragung“ .

Anmerkung:
Erfreulicherweise halten sich das AG Neukölln und das LG Berlin hier an den Wortlaut der Orientierungshilfe: „Rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss (Nutzung ohne zusätzliche vertragliche Bindung des Mieters mit Dritten)“.  Anders sieht das z. B. überwiegend das AG Tempelhof-Kreuzberg (MieterEcho Nr. 370/ Oktober 2014).

 


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Was ist wichtig, wenn neue Hauseigentümer vor der Tür stehen?

Aktualisiert: Ihre Wohnung wird in Eigentum umgewandelt? Lesen Sie, was Sie beachten sollten.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"