Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im mietrechtlichen Zusammenhang bedeutet, dass eine Wohnung so gestaltet wird, dass sie von jedem Menschen uneingeschränkt benutzt werden kann und zwar unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung...


Für behinderte Mieter/innen hat die Mietrechtsreform die Änderung gebracht, dass sie die Zustimmung des Vermieters zu einem behindertengerechten Umbau der Wohnung auf eigene Kosten verlangen können.

 

Der Vermieter kann eine zusätzliche Sicherheit für eventuelle spätere Rückbaukosten fordern (§ 554 a BGB). Diese zusätzliche Sicherheitsleistung muss - wie die Kaution - getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.


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Möckernstraße 92
10963 Berlin
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Montag, Dienstag, Donnerstag:
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Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
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