Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Abstandszahlungen

Darf der Vermieter von den neuen Mieter/innen dafür Geld verlangen, dass die Wohnung frei gemacht wird?


Abstandszahlungen werden an Ver- oder Vormieter lediglich dafür geleistet, dass die begehrte Wohnung frei gemacht wird und die neuen Mieter/innen einziehen können. Das ist nach § 4 a WoVermRG für alle Wohnungsarten verboten.

 

Erlaubt ist jedoch die Vereinbarung, dass die neuen Mieter/innen die Umzugskosten des Vormieters übernehmen. Dabei muss der Vormieter diese Kosten nachweisen.

 

Nicht zu verwechseln ist die Abstandszahlung mit der Ablösezahlung.


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