Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Wohnungsvermittlung: Rückzahlung eines Teils der Provision

Sie haben mehr Provision gezahlt als gesetzlich erlaubt ist und wollen nun einen Teil der Provision zurück?

So könnte Ihr Rückforderungsschreiben aussehen:

                                                                                                                                 Berlin, den (Datum)

Provision für die Vermittlung der Wohnung

 

Sehr geehrte Frau (Name),

 

wir haben am (Datum) einen Vertrag über die Vermittlung der Wohnung (Adresse & Lage im Haus) abgeschlossen. Dabei haben wir vereinbart, dass ich bei erfolgreicher Vermittlung insgesamt 3 Monatsmieten – zuzüglich Umsatzsteuer – an Sie entrichte. Folglich habe ich am (Datum) einen Betrag in Höhe von (Betrag) Euro an Sie überwiesen.

 

In der Zwischenzeit habe ich jedoch in Erfahrung gebracht, dass eine Maklerprovision höchstens 2 Monatsmieten plus Umsatzsteuer betragen darf. In meinem Fall betragen 2 Monatsmieten (Betrag) Euro, 19 % Umsatzsteuer davon ergeben (Betrag) Euro. Folglich hätte ich höchstens (Betrag) Euro an Provision an Sie leisten müssen. Ich habe demnach (Betrag) Euro zu viel bezahlt. Diesen Betrag möchten Sie bitte auf mein Konto (Kontoverbindung) überweisen. Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum (Datum).

 

Nach erfolglosem Fristablauf werde ich meinen Anspruch gegen Sie gerichtlich durchsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen.

 

 

Sie können sich Formulierungen aus den oben stehenden Vorschlägen herauskopieren und in einen von Ihnen verfassten Brief einfügen. Sie können auch die unten stehende Textdatei (Dateiformat: Microsoft Word) herunterladen und als Vorlage benutzen.

 

Bitte beachten Sie: Versenden Sie Ihr Schreiben an den Vermieter am Besten per Einschreiben oder werfen Sie es unter Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein.


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