Dossier „Umzug“
Die Wohnungssuche
Tipps für die Wohnungsbesichtigung
Steht ein Besichtigungstermin an, so sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (s.u.) parat halten. Vor allem aber sollten Sie genügend Zeit für den Besichtigungstermin ansetzen und die Wohnung sowie die Umgebung sorgfältig begutachten:
- Schauen Sie sich in der unmittelbaren Gegend um: Sind potentielle Lärm- oder Geruchsquellen vorhanden (Bars, Restaurants, stark befahrene Straßen, Schienenverkehr etc.)?
- Halten Sie auch in der Wohnung selbst Augen und Ohren offen, ob Ihnen nicht etwas Störendes auffällt.
- Fragen Sie nach, ob die Wohnung renoviert übergeben wird oder ob sich der Vermieter an den Renovierungskosten beteiligt.
- Sofern Einbauten in der Wohnung vorhanden sind, sollten Sie vorab klären, ob diese beseitigt werden oder von Ihnen übernommen werden sollen. Trifft Letzteres zu, so ist auch der Preis zu erfragen.
- Informieren Sie sich darüber, wie die Wohnung beheizt wird (Gasetagenheizung, Zentralheizung etc.) und ob die entsprechenden Kosten bei der angegebenen Miete berücksichtigt wurden.
- Fragen Sie, ob ein Keller oder Kabelfernsehempfang bereitgestellt wird – sofern Sie hieran interessiert sind. Und lassen Sie sich in den Keller führen, damit es keine bösen Überraschungen gibt (zu klein, feucht, etc.)
- Schauen Sie nach, ob und wo in der Wohnung eine Waschmaschine aufgestellt werden kann.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und lassen Sie sich nicht drängeln – weder von (zahlreichen) Mitinteressenten noch vom Vermieter! Sich nach Mietvertragsabschluss über von Anfang an vorhandene„Mängel“ zu beschweren, ist grundsätzlich aussichtslos: Sie mieten die Wohnung „wie gesehen“ an!
Selbstauskunft
Die Mehrheit der Vermieter möchte schon vorab mehr oder weniger detaillierte Informationen über die Mietinteressenten/Mietinteressentinnen haben. In diesen Fällen wird den potentiellen Mietern/Mieterinnen ein Bewerbungsformular vorgelegt. Doch sind Mieter/innen dazu verpflichtet, diesen (vollständig) auszufüllen? Die Antwort erfahren Sie hier: „Selbstauskunft“.
Bewerbungsunterlagen
Neben der Selbstauskunft werden von den Vermietern zumeist eine Kopie des Personalausweises, Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert.
Sollte sich Ihr aktueller Vermieter weigern, Ihnen eine Mietschuldenfreiheit zu bescheinigen, so legen Sie Ihrer Bewerbung Kontoauszugskopien bei, die Ihre Mietzahlungen belegen. Leider können Vermieter nicht dazu gezwungen werden, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für ihre Mieter/innen zu erstellen (BGH, Urt. v. 30.09.2009, AZ: VIII ZR 238/08).
Gegebenenfalls kann auch eine Bürgschaft erforderlich sein, sofern Ihr Einkommen nicht ausreichend ist.
Provision / Courtage / Vermittlungsgebühr
Immer mehr Vermieter bedienen sich eines Maklers. Die Kosten für dessen Dienste werden aber meist auf die Mieter/innen umgewälzt. Bevor Sie sich entscheiden, eine Wohnung anzumieten, dessen Anmietung mit einer Provision einhergeht, sollten Sie sich unter dem Tipp „Provision“ informieren, wann und in welcher Höhe diese vom Makler verlangt werden kann.
Sofern Sie bereits eine Provision gezahlt haben, die (zum Teil) unberechtigter Weise von Ihnen verlangt wurde, so erfahren Sie unter „Wohnungsvermittlung: Rückzahlung der Provision“ bzw. „Wohnungsvermittlung: Rückzahlung eines Teils der Provision“ wie Sie den Makler schriftlich über Ihren Rückzahlungsanspruch in Kenntnis setzen und Ihr Geld zurückverlangen können.
... weiter zu „Das alte Mietverhältnis“ ...
... weiter zu „Das neue Mietverhältnis“...






