Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 24.10.2013

Zwangsräumung als Sippenhaft Verdrängung am Stadtrand


Am Freitag, den 25.10.2013 wird um 10 Uhr im Loschwitzer Weg 27, 13593
Berlin-Staaken, eine Familie auf Betreiben der
Ypsilon-Liegenschafts-Verwaltungs GmbH[1] aus Ihrer Wohnung mit
polizeilichem Zwang geräumt.  Das Bündnis Zwangsräumung verhindern! ruft
zusammen mit der Mieterinitiative Staaken dazu auf, diese Zwangsräumung
und die Obdachlosigkeit von Reiner P. zu verhindern.
Reiner P., seine Frau und die sechsjährige Enkelin wohnen seit elf Jahren
in der Wohnung, die in einem Sozialen Wohnungsbau der 70er Jahre gelegen
ist. Die Miete wird vom JobCenter bezahlt, es liegen keine Mietschulden
vor.  Dieser Wohnungsblock war an die Ypsilon verkauft worden, die
Sozialbindung ist ausgelaufen, damit ist es für die Ypsilon interessant
arme Mieter gegen besser zahlende Mieter auszutauschen.  Zur juristischen
Begründung dieser Kündigung bezieht sich die Ypsilon ausschließlich auf
Störungen des Hausfriedens, die ein Sohn der Familie begangen haben soll,
der nicht im Mietvertrag steht.  Das Amtsgericht Spandau hatte die
Kündigung verworfen (3 C 103/12), weil es keinen Zusammenhang zwischen den
Straftaten des Sohnes und dem Mietverhältnis der Familie sah.  Der Sohn
ist durch die Regelungen der Hartz-4-Gesetzgebung gezwungen bis zum 25.
Lebensjahr bei den Eltern in der Bedarfsgemeinschaft zu wohnen.
Dies wird der Familie nun zum Verhängnis: Richterin Regine Paschke[3] vom
LAG Berlin urteilte (63 S 296/12)[4] gegen die Familie: "[...] ist dem
Mieter das Verschulden eines Dritten, dem er den Gebrauch einer Mietsache
überlassen hat, grundsätzlich nach §540 Abs 2 BGB zuzurechnen[...]".  Im
Urteil werden einige Straftaten des Sohnes in wenigen Worten erwähnt, dies
gipfelt in der Formulierung: "[e]r hat im Mai 2010 eine andere Mieterin
mit Benzin übergossen und versucht sie anzuzünden."  Dies wäre ohne
Zweifel eine schwere Straftat, allein, sie ist nach Wissen des Bündnisses
Zwangsräumung verhindern! niemals strafrechtlich geahndet worden.  Uns
sind auch andere Darstellungen des Sachverhalts bekannt.  Wie auch immer
der Sachverhalt gewesen sein mag, das Bündnis Zwangsräumung verhindern!
spricht sich klar gegen jede Form von Sippenhaft aus.  Strafrechtliches
sollte nicht über das Mietrecht behandelt werden.  Nach Kenntnis des
Bündnisses hat die Ypsilon bereits mehrfach strafrechtlich relevante
Vorgänge von sich aus zur Anzeige gebracht und diese anschließend
erfolgreich in Räumungsklagen als Begründung benutzt.[2] Dabei trifft sie
auf eine Rechtsprechung, die eine Interessenabwägung in ihren Urteilen
behauptet, aber faktisch nicht vornimmt, sondern häufig die Rechte von
Eigentümern über die Interessen der MieterInnen stellt.  Das Urteil von
Regine Paschke ist in dieser Hinsicht beispielhaft.[4]
Der Frau und der Enkelin (wir nennen die Namen wegen des Kindeswohls
nicht) ist es inzwischen gelungen eine kleinere Wohnung für sich zu
finden.  Die Frau würde lieber in der alten Wohnung wohnen bleiben.
Reiner P. ist schwer krank, auf regelmäßige, gekühlte Medikamente
angewiesen.  Wie seine Gesundheit in der Obdachlosigkeit gesichert werden
kann ist unklar und Ypsilon und Mietrechtsprechung a la Regine Paschke
egal.
Aber uns nicht!  Nicht nur Vertriebene, auch die Vertreibung ist längst am
Stadtrand angekommen.  Wir vom Bündnis "Zwangsräumung verhindern!"
organisieren solidarischen Widerstand, auch in Staaken: Das geht vom
Briefe schreiben über Öffentlichkeitsarbeit, Kundgebungen, Aktionen bis
zur Massenblockade.  Besonders wichtig ist uns, dass sich Nachbarn
solidarisieren.  Das Bündnis Zwangsräumung verhindern!  ruft auf, sich um
9 Uhr vor der Wohnung zu versammeln und die Zwangsräumung zu verhindern.
Für uns ist die Zwangsräumung von Reiner P. ein Mosaikstein im großen Bild
der Verdrängung von weniger zahlungskräftigen Mietern im Interesse der
Profitsteigerung. Demgegenüber bestehen wir auf dem Recht auf angemessenen
und unangetasteten Wohnraum.

Bündnis Zwangsräumung verhindern!
Blog: zwangsraeumungverhindern.blogsport.de
Facebook: www.facebook.com/zwangsraeumungverhindern
E-Mail: zwangsraeumungverhindern@riseup.net

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