Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 18.09.2013

Drohende Zwangsräumung einer 4-köpfigen Familie in Neukölln

Einer 4-köpfigen Familie mit schwerbehindertem Vater und minderjährigen
Kindern droht die Zwangsräumung, obwohl alle Mietschulden seit 1,5 Jahren
beglichen sind. Politiker_innen wurden bereits in die Pflicht genommen die
Familie zu unterstützen. Am 19.09.2013 um 16 Uhr findet eine Kundgebung
gegen die Kündigung vor dem Büro des Eigentümers Wolfgang Schröder am
Kurfürstendamm statt.

Zum Hintergrund
Familie A. wohnt seit 2004 in ihrer Wohnung in Neukölln. Der Vater ist 80
Prozent schwerbehindert. Die beiden minderjährigen Kinder gehen in der
Nähe zur Schule. Die Miete bezahlt das JobCenter direkt.

Wolfgang Schröder kaufte das Haus im Jahr 2009. Seitdem sind viele
Altmieter_innen bereits ausgezogen. Die Neuvermietungspreise liegen
deutlich über den früheren Mieten. Somit ist das Haus ein Beispiel unter
vielen für Aufwertung und Verdrängung von Menschen mit geringen Einkommen
- nicht nur in Neukölln.

2009 kam es zu einem Wasserschaden, der die Benutzung des Bades nahezu
unmöglich machte. Der Eigentümer lehnte eine komplette Reparatur des
Schadens ab und forderte gleichzeitig eine Mieterhöhung.

Diese begründete er u.a. zynischerweise mit „modernes Bad“. Auf Anraten
ihres Anwalts lehnte die Familie die Mieterhöhung ab, wegen der nicht
erfolgten Reparatur des Bades minderte sie die Miete. Die Minderung sah
das Gericht später als zu hoch an. Mietminderung und Mieterhöhung führten
zu einem Zahlungsrückstand von 1500 Euro. Eine deswegen erfolgte fristlose
Kündigung erkannte das Gericht nicht an, da die Schulden innerhalb von 10
Tagen bezahlt wurden. Eine fristgerechte Kündigung allerdings sah das
Gericht als rechtens an und begründete diese mit „erheblicher schuldhafter
Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen“.

Dass diese „erhebliche schuldhafte Verletzung“ aus der Abhängigkeit und
Entmündigung durch das JobCenter und dessen langen Bearbeitungsfristen
resultierten, interessierte das Gericht dabei nicht. Der Familie wurde, im
Urteil vom 03.06.2013 eine Räumungsfrist bis zum 15.10.2013 wegen der
beiden Kinder und „auch im Hinblick auf die derzeit angespannte
Wohnungsmarktlage in Berlin“, eingeräumt. Dass die angespannte
Wohnungsmarktlage auch nach dem 15.10. weiterbesteht und der Familie
günstigenfalls eine Verdrängung aus ihrem Lebensumfeld, schlechtestenfalls
die Obdachlosigkeit droht, interessierte das Gericht nicht.

Genauso wenig wie den Eigentümer Wolfgang Schröder. „Das interessiert mich
alles nicht“, war einer der wenigen Sätze mit denen er zwei
Unterstützer_innen und das Ehepaar an der Tür seines Büros abwies. Dabei
ließ er es aber nicht bewenden, sondern zeigte den Ehemann wegen Bedrohung
an. Ein durchsichtiges Manöver um davon abzulenken, dass seine Kündigung
der Wohnung eine existentielle Bedrohung für die Familie ist. Damit wollen
sich weder die Familie noch das Bündnis Zwangsräumung verhindern abfinden.

Kundgebung am 19.09.2013 um 16 Uhr

Ein Antrag auf Räumungsschutz bis 15.01.2014 ist beim Amtsgericht Neukölln
anhängig. Das Bündnis Zwangsräumung verhindern ruft zu breiten
Solidaritätsaktionen auf. Eine erste wird die Kundgebung vor dem Büro des
Eigentümers Wolfgang Schröder, Kurfürstendamm 175-176, 10707 Berlin, am
Donnerstag, den 19.09.2013 um 16 Uhr sein.

Das Bündnis Zwangsräumung Verhindern

Das Bündnis Zwangsräumung verhindern unterstützt seit 2012 Menschen, die
von Zwangsräumungen bedroht sind. Zusammen mit Betroffenden wird
einerseits versucht, die Zwangsräumung konkret zu verhindern. Andererseits
geht es aber auch darum, praktischen und solidarischen Widerstand zu
organisieren gegen rasant steigende Mieten und die damit verbundene
Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen. Ungefähr jede zweite
Zwangsräumung, von der das Bündnis erfährt, kann verhindert werden.

Bündnis Zwangsräumung Verhindern
David Schuster, Sara Walther
0176 - 92810634

zwangsraeumungverhindern@riseup.net
zwangsraeumungverhindern.blogsport.de
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